Re: Kieferbehandlung bei Kindern (Gesetzliche Krankenkassen)

Tobi @, Montag, 12.07.2004, 08:15 (vor 7439 Tagen) @ M. Steiner

Wenn die Taunus BKK ein Gutachten einholt, dann tut sie dies beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Hierbei handelt es sich um unabhängige Ärzte, die für alle Krankenkassen arbeiten. Eine Ablehnung hat also nichts mit der jeweiligen Kasse zu tun.
ies ist die einzige Möglichkeit für die Kassen, sich unabhängige Meinungen einzuholen. An der Entscheidung des MDK darf eine Kasse auch nicht zweifeln. Notfalls muß der Versicherte Widerspruch einlegen...


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