Frage zu Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Albatro, Mittwoch, 14.07.2004, 14:21 (vor 7441 Tagen)
Hallo an Alle.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
wenn ich am 8.6.04 die Mitgliedsbescheinigung für den 1.7.2004 erhalten habe und die Krankenkasse am 17.6.2004 mitteilt, dass sie den Beitrag zum 1.7.2004 anheben.
Wenn ja, wie muss ich die Sonderkündigung formulieren und auf welche Urteil kann ich mich beziehen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Albatro
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
life-performer, Mittwoch, 14.07.2004, 14:53 (vor 7441 Tagen) @ Albatro
Hi Albatros,
in unserer Klagegroup findest du auch alles für dich Erforderliche, auch wenn wir gegen eine andere Krankenkasse vorgehen:
Info zur Interessengemeinschaft:
Derzeit versuchen wir möglichst viele Personen zu sammeln,
um mit anderen Klagenden den Kontakt aufrecht zu erhalten und uns natürlich gegenseitig auszutauschen über die Sozialgerichtsverfahren.
Diese Infos – fernab der öffentlichen Foren – wären Beispielsweise:
Termine zu den Verfahren (Erörterungs- und Kammersitzungen /
evtl. Widerspruchsverfahren vor dem LSG)
Hierdurch besteht die Möglichkeit, daß wir über aktuelle Urteile in den Verfahren sofort Kenntnis gelangen und diese in unseren eigenen Verfahren auch einsetzen können.
Um der Newsgroup beizutreten, womit ich euch hiermit bitten möchte,
schickt eine leere E-Mail an:
taunusklage-subscribe@yahoogroups.de
Die Sammeladresse lautet dann: Taunusklage@yahoogroups.de
Jeder ist berechtigt, seinen Beitrag zu den Verfahren
(Ankündigungen, Berichte, Urteile) hineinzusetzen –
alle empfangen diese Mail.
- Wir haben derzeit in unserer Group ca. 250 Mitglieder (pro Tag werden es 10 - 15 mehr).
Gruß life-performer
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Albatro, Donnerstag, 22.07.2004, 15:28 (vor 7433 Tagen) @ life-performer
@life-performer
Ich habe am 15.7. die Anmeldung bestätigt und nichts ist seither passiert.
Ich bekomme keine Mails aus der Newsgroup.
Mir läuft langsam die zeit davon, da ich bis zum 31.7.04 kündigen muss und ich wollte gleich die richtige Begründung liefern.
Vielleicht kanns Du mir ja über dieses Forum einen Tip geben, da das mit der Newsgroup irgendwie nicht klappt !?
MfG Albatro
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
life-performer, Donnerstag, 22.07.2004, 15:44 (vor 7433 Tagen) @ Albatro
Hi,
hast du dich in der Group per email mit Yahoo-ID angemeldet? Dann kannst du alle bereits vorhandenen Infos zu deinen Fragen lesen und alle notwendigen Schreiben und Beschlüsse downloaden...
Leider kenne ich weder deine Yahoo-ID noch deine email-Adresse.
Ich bitte auch dafür Verständnis zu haben, dass ich nicht in den drei noch ab und zu besuchten Foren viel schreiben will, da ich bereits in der Klagegroup mit ca. 300 angemeldeten Klägern mehr oder weniger moderiere...
Gruß life-performer
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Blues, Donnerstag, 22.07.2004, 15:57 (vor 7433 Tagen) @ life-performer
Hallo life-performer,
wärst du so nett, die Links der anderen beiden ab und zu besuchten Foren mal zu übermitteln.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Blues
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
life-performer, Donnerstag, 22.07.2004, 17:21 (vor 7432 Tagen) @ Blues
Hi,
eigentlich sind es sogar drei weitere...:
www.billiger-krankenversichert.de
www.krankenkasse.de
www.gesetzlichekrankenkassen.de
Gruß life-performer
@Albatro: überprüfe mal bitte deine Firewall und den Spamfilter ...
wenn du mir deine email-Adresse nennst, trage ich dich
manuell ein.... mit Yahoo-ID kannst du im Forum nach
wichtigen Infos suchen... und wirst sie sehr schnell
finden..
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Albatro, Freitag, 23.07.2004, 08:36 (vor 7432 Tagen) @ life-performer
@life-performer
Wäre gut wenn du das für mich manuell einrichten könntest.
Ich bin noch nicht so fit , was Newsgroup angeht.
Meine e-mail-Adresse ist: albatro@web.de
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Holger_WI, Freitag, 23.07.2004, 11:26 (vor 7432 Tagen) @ Albatro
Das klingt, als ob du erst ab 01.07. bei der neuen Kasse versichert bist?
Dann hättest du kein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung sondern müsstest versuchen, eine Aufhebung deiner Mitgliedschaft durchzusetzen, weil du unter falschen Voraussetzungen dort eingetreten bist.
Solche Fälle sind, wenn auch nur in geringer Zahl, in der Klagegroup vertreten.
Greetings
Holger_WI
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Störchlein, Donnerstag, 12.08.2004, 15:01 (vor 7412 Tagen) @ Holger_WI
Hallo,
theoretisch hättest Du gleich eine andere KK wählen müssen. Die Mitgliedsbescheinigung, die Du Deinem AG vorgelegt hättest, wäre für ihn verbindlich zur Meldung wg. Krankenkassenwechsels.
Gruß Störchlein