Motivation der TKK-Mitarbeiter (Gesetzliche Krankenkassen)

Sagichnich, Donnerstag, 22.07.2004, 00:04 (vor 7429 Tagen)

Genau wie Insider es unten angegeben hatte:
Düsseldorf, 28.05.2004

Offene Haftungsfragen zum Schaden der Versicherten
Kooperations-Tarife von Gesetzlichen- und Privaten Krankenversicherungen für Verbraucher problematisch



Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) erlaubt es den gesetzlichen Krankenkassen seit Beginn dieses Jahres, ihren Versicherten Zusatzpolicen von privaten Anbietern zu vermitteln. Die geringfügige Prämienersparnis von bis zu 5% löste zunächst ein positives öffentliches Echo aus. Doch die insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen umjubelten Kooperationstarife bergen für die Kassen-Mitglieder Nachteile, wie der Düsseldorfer Informationsbrief "versicherungstip" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Probleme ergeben sich vor allem dann, wenn ein GKV-Mitarbeiter die Vermittlungstätigkeit ausübt und ihm dabei ein Beratungsfehler unterläuft. In einem konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter der Techniker-Krankenkasse (TK) einem Kunden eine Zusatzversicherung der Envivas Krankenversicherung AG vermittelt. Dabei übersandte er dem Kunden einen vorausgefüllten Antrag der Envivas, bei dem alle Fragen zur Gesundheit des Antragsstellers bereits mit "nein" angekreuzt waren - obwohl ihm bekannt war, daß angabepflichtige Vorerkrankungen vorlagen.

Eine derart umfassende Vermittlungstätigkeit eines GKV-Mitarbeiters dürfte unzulässig sein und einen Verstoß gegen § 194 Abs. 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) darstellen. Auch das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Kassen erkennt Probleme, wie deren Präsident Dr. Rainer Daubenbüschel auf Anfrage des "versicherungstip" bestätigt: "Die Vorgehensweise eines Kassenmitarbeiters, bei der Vorbereitung eines Antragformulars für einen Versicherten die Fragen nach Vorerkrankungen mit "Nein" zu beantworten, ist eindeutig rechtswidrig, sofern dies tatsächlich wider besseres Wissen erfolgt ist."

Für die Versicherten ergibt sich somit eine bislang ungeklärte Rechtslage. Strittig ist im konkreten Fall etwa, ob der Kunde wegen einer "vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung" im Schadenfall leer ausgeht, ob die Envivas für den Fehler des GKV-Mitarbeiters einsteht oder ob der Kunde Regreß bei der TK nehmen kann. Auf jeden Fall steht dem Kunden Ärger ins Haus, der sich hätte vermeiden lassen, wenn er einen erfahrenen Versicherungsmakler oder Vermittler aufgesucht hätte.

und dann kommen noch BKK-Mitarbeiter dazu...aber nur wenn sie genug Mitglieder bringen!!!!!!

Airbus will seine Betriebskrankenkasse schließen
Rund 70.000 Versicherte betroffen - Verschärfter Wettbewerb im Gesundheitswesen erschwert kleinen Anbietern das Überleben
von Cornelis Rattmann

Die Betriebskrankenkasse (BKK) von Airbus in Hamburg soll aufgelöst werden. Einem entsprechenden Antrag des Unternehmens hat der Verwaltungsrat der Kasse jetzt zugestimmt. Den Versicherten wird zugleich empfohlen, in die Techniker Krankenkasse (TK) zu wechseln, mit der Airbus künftig kooperieren will.


Die Schließung der BKK Airbus erfolgt möglicherweise schon zum 1. Mai. Zunächst muss allerdings das Bundesversicherungsamt noch zustimmen. Der Beschluss hänge mit der Gesundheitsreform und dem verschärften Wettbewerb der Krankenkassen zusammen, sagte Airbus-Sprecher Arndt Hellmann. Ohne die Kooperation mit einem starken Partner könnte eine kleine Kasse wie die BKK Airbus auf Dauer nicht überleben. Finanzielle Probleme habe das Unternehmen aber nicht, betonte Hellmann.


Die BKK Airbus hat rund 45 000 Mitglieder und 24 000 mitversicherte Familienangehörige, die über neun Geschäftsstellen unter anderem in Hamburg, Stade, Bremen und Dresden betreut werden. Es handelt sich um eine geschlossene Kasse, die nur Mitarbeitern von Airbus und einigen weiteren Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrtindustrie offen steht. Der Beitragssatz liegt bei derzeit noch 13,1 Prozent, der aber nach Ansicht von Experten auf Dauer keinen Bestand mehr gehabt hätte. Die TK, bei der bundesweit rund 5,5 Millionen Menschen versichert sind, verlangt 13,7 Prozent.


Die TK kündigte an, den betriebsnahen Vor-Ort-Service fortzuführen und auch Mitarbeiter der BKK Airbus zu übernehmen. "Je mehr Versicherte zu uns wechseln, desto mehr Mitarbeiter werden wir übernehmen", sagte TK-Sprecherin Dorothee Meusch. Derzeit hat die BKK Airbus rund 70 Beschäftigte.


Im September letzten Jahres hat sich bereits die BKK der Meyer-Werft in Papenburg selbst aufgelöst und ihren Mitgliedern empfohlen, in die TK zu gehen. Von den rund 3540 Versicherten haben nach Angaben der TK 3380 diese Möglichkeit genutzt.


Hans-Otto Schurwanz, Vorstand des BKK-Landesverbands Nord, hat den Beschluss des Verwaltungsrats der BKK Airbus als "völlig unverständlich" kritisiert. "Für die Versicherten würde ein Wechsel zur TK auf eine Gehaltskürzung hinauslaufen." Durch den höheren Beitragssatz bei der TK würden den Versicherten Zusatzkosten von bis zu 125 Euro im Jahr entstehen. Schurwanz empfahl den Mitgliedern der BKK Airbus, ihr freies Kassenwahlrecht zu nutzen und sich bei ihrer Entscheidung nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen. Schurwanz verwies darauf, dass andere BKK einen Beitragssatz von unter 13 Prozent bieten würden.


Zum BKK Landesverband Nord gehören 19 Betriebskrankenkassen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Rund eine Million Mitglieder und ihre Familienangehörigen sind im Norden BKK-versichert.


Artikel erschienen am 23. M? 2004

Re: Motivation der TKK-Mitarbeiter

Sagichnich, Donnerstag, 22.07.2004, 00:27 (vor 7429 Tagen) @ Sagichnich

Da scheinen im hohen Norden ja einiges los zu sein!!!!!
Was ist mit den anderen BKK-Mitarbeitern passiert?

Ungereimtheiten bei Schließung der Werft-BKK

Erstveröffentlichung am 25.09.03
PAPENBURG. Die Schließung der BKK Meyer-Werft wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Dies machte BKK 24-Vorstand Friedrich Schütte deutlich, der das Vorgehen von Geschäftsführung und Verwaltungsrat als Versuch einer massiven Beeinflussung der Mitglieder bezeichnet.

Das Unternehmen hatte seine Mitarbeiter aufgefordert, sich bis zum 23. September eine neue Versicherung auszusuchen. Obwohl dies nach geltendem Recht erst bis zum 14. Oktober geschehen müsste, lag dem Schreiben an die Betroffenen bereits eine Anmeldung für die Techniker-Krankenkasse bei. „Das lässt zumindest den Schluss zu, dass der Arbeitgeber seine Belegschaft zu einer bestimmten Entscheidung drängen will und nicht über das Recht zur freien Kassenwahl informiert hat“, so Schütte. Betroffen sind über 6.300 Versicherte, darunter hauptsächlich Beschäftigte der Werft und deren Familien.

Zur Vorgeschichte: Wegen angeblich hoher Ausgaben hatte die BKK Meyer-Werft behauptet, mit dem jetzigen Beitragssatz von 13,9 Prozent in Zukunft nicht überleben zu können. Der Verwaltungsrat habe das Aus beschlossen, weil man den Mitgliedern keine höheren Zahlungen zumuten wolle und Gespräche über eine Fusion gescheitert seien. „Das stimmt so nicht“, erklärt dazu Friedrich Schütte, der sich für seine weit über 40.000 Versicherte starke BKK 24 nach wie vor einen Zusammenschluss auf Basis eines Beitragssatzes von 13,3 Prozent wünschen würde. Dabei wäre die Übernahme der jetzigen Mitarbeiter kein Problem gewesen. „Statt den Gesprächen konkrete Verhandlungen folgen zu lassen hat man uns allerdings durch den Beschluss zur Auflösung die Tür vor der Nase zugeschlagen.“ Geschäftsführung und Verwaltungsrat lehnen laut Schütte weiteren Kontakt ab – sein Vorstandskollege von der Meyer-Werft hat sich gar in den Urlaub verabschiedet.

„Während man 0,6 Prozentpunkte sparen könnte, wird nun einer deutlich teureren Versicherung das Tor zur Meyer-Werft geöffnet“, klagt der Vorstand. Sollten sich alle Mitarbeiter zu einem nur um 0,5 Punkte höheren Tarif versichern, würden sie und der Betrieb bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 2.000 Euro mit über einer Viertelmillion Mehrausgaben pro Jahr belastet. „In einem Unternehmen, das gerade mehrere hundert Mitarbeiter auf die Straße setzt, ist eine solche Entscheidung nicht nachvollziehbar.“ Auch die örtliche AOK vermutete bereits gegenüber der Presse, dass es hier „wohl nicht mit rechten Dingen zugehen“ könne.

Unabwendbar ist allerdings inzwischen, das die BKK Meyer-Werft am kommenden Dienstag schließen wird. Mitarbeiter, die sich nicht rechtzeitig neu orientieren, sollen dann bei einer vom Arbeitgeber ausgewählten Kasse angemeldet werden – und welche das sein dürfte, daran hat zumindest Friedrich Schütte aufgrund der Vorgeschichte keinen Zweifel. Er könne nur hoffen, dass die 120 Jahre alte BKK während ihrer letzten Tage der Verpflichtung zur Information über das Wahlrecht nachkomme. Nur so lasse sich ein schlechter Nachgeschmack vermeiden. Sollte dies nicht ausreichend geschehen, worauf zahlreiche Rückfragen beim BKK-Landesverband schließen lassen, sei dies Unrecht. „Für seine Entscheidung muss jeder Einzelne umfassend informiert sein“, verlangt Schütte. Um die Versicherten beraten zu können, wurde unter der Telefonnummer 0800 2554393 eine kostenlose Telefon-Hotline eingerichtet.

Niedersachsens Landesverband der Betriebskrankenkassen, der bei Geschäftsführung und Verwaltungsrat in Papenburg ebenfalls auf Granit beißt, hat das Vorgehen in einer am Dienstagabend herausgegebenen Erklärung scharf verurteilt. Ebenso wie die BKK 24 und zumindest eine Großkasse will er jetzt Aufsicht und Gerichte einschalten. Schütte: „Wer auf Druck des Betriebes bereits unterschrieben hat, kann sich trotzdem bis zum 14. Oktober anders entscheiden und eine günstigere Kasse wählen.“ Die vorherige Entscheidung werde damit gegen-standslos. Um vor Ort beraten zu können, wolle man schnellstens Ansprechpartner in Papenburg benennen und eine Geschäftsstelle als Anlaufpunkt für die Betroffenen einrichten. Der Vorstand: „Ein solches Vorgehen im Krankenversicherungswesen geht ganz klar zu Lasten der Versicherten und darf deshalb keine Schule machen.“

Da einige Versicherte der BKK Meyer-Werft von den aktuellen Ereignissen noch gar nichts mitbekommen haben, hat Schütte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die schnelle Schließung und die dadurch ausgelösten Verträge beantragt. „Wenn uns die Gerichte folgen, können Mitgliedschaften dann sogar nach dem 14. Oktober rückabgewickelt werden.“ Schließlich sei jedem die Chance zur freien Kassenwahl genommen, der zum Beispiel erst nach dem Stichtag aus seinem Urlaub zurückkomme.

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