Frage zur Freiwilligen KV (Gesetzliche Krankenkassen)

Lars @, Donnerstag, 22.07.2004, 11:58 (vor 7429 Tagen)

Ich würde vom AA am 27.4.04 bei meiner BKK-VBU abgemeldet da ich mit meiner Lebensgefährtin 2€ zuviel habe.Aus privaten Gründen kann ich leider nicht zum Sozialamt gehen und dort meinen Antrag stellen.

Nun meine Frage:
Die BKK hat mir heute am Telefon mitgeteilt das ich die Beiträge wenn ich mich freiwillig bei den versichern möchte RÜCKWIRKEND bezahlen soll!
Ist das richtig und rechtens?

Danke für eure Antworten

Re: Frage zur Freiwilligen KV

Janni, Donnerstag, 22.07.2004, 18:14 (vor 7428 Tagen) @ Lars

Ja, das ist korrekt. Deine Mitgliedschaft wird ja dann rückwirkend zum 28.04.2004 wieder aufgemacht.
Du hast übrigens nur 3 Monate nach Abmeldung vom AA Zeit dich freiwillig krankenzuversichern bei deiner Krankenkasse.

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