Mal was anderes............. (Gesetzliche Krankenkassen)
Krankenkasse zieht für Beitragssenkung vor Gericht
Bundesversicherungsamt verweigert Genehmigung
Die Kaiser"s Betriebskrankenkasse in Viersen will ihre Beiträge senken. Aber das Bundesversicherungsamt verweigert die Genehmigung. Jetzt klagt die Kasse vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Kaisers BKK will Beiträge stärker senken als erlaubt
Die Kaiser"s BKK in Viersen, größte Betriebskrankenkasse am Niederrhein, steht seit der jüngsten Gesundheitsreform recht gut da: Sie konnte nach eigenen Angaben ihre Verwaltungsausgaben um 12 Prozent senken und auch bei den Versicherungsleistungen sparen. Jetzt wollte sie die Einsparungen an ihre Versicherten weitergeben - durch eine Beitragssenkung von derzeit 14,4 auf 13,9 Prozent. Das Bundesversicherungsamt verweigerte aber die Genehmigung. Die Kasse müsse, so die Genehmigungsbehörde, ihre Mehreinnahmen zunächst zur Tilgung ihrer Schulden einsetzen und alle Risiken einrechnen.
Rechtsstreit um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
Jetzt zieht die Kaiser"s BKK vor Gericht. Beim Düsseldorfer Sozialgericht will sie die Beitragssenkung durchsetzen. "Das BVA handelt nicht gesetzeskonform", erklärte Ralf Mühlenberg, Vorstand der Viersener Betriebskrankenkasse am Freitag (23.07.04). Denn das Reformgesetz schreibe zwar den Schuldenabbau innerhalb von vier Jahren vor, fordere aber auch, Überschüsse an die Mitglieder zurück zu geben.
Im Streit um die Absicherung des Haushaltes geht es nach Darstellung der Krankenkasse um eine Differenz von 1,5 Millionen Euro in der Risikobewertung - bei einem Jahrshaushalt von 170 Millionen. "Wir haben Anfang 2003 die Beiträge um 1 Prozent erhöhen müssen. Jetzt wollen wir die Hälfte wieder zurücknehmen und dürfen nicht", sagte Ralf Mühlenberg zu wdr.de. Er sieht darin eine Benachteiligung im Wettbewerb. "Mit 14,4 Prozent finden sie derzeit auf dem Markt wenig Symmphatie."
"Sicherheit geht vor"
Das Bundesversicherungsamt (BVA) verweist gegenüber wdr.de auf den geforderten Schuldenabbau. "Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen binnen vier Jahren ihre Schulden abgebaut haben", so Gregor Pier, Sprecher der BVA. So habe es der Gesetzgeber bestimmt. Erst wenn die Kasse diesen Abbau nachweisen könne, seien auch Beitragssenkungen möglich. "Wir sind nach den uns vorgelegten Zahlen der Auffassung, dass die Kaisers BKK dieses Ziel nicht erreichen wird." Dabei gebe es unterschiedliche Bewertungen der Finanzsituation. "Die BKK ist bei einigen Feldern sehr optimistisch, für uns hat aber die Leistungssicherheit absoluten Vorrang." Deshalb würde das Amt darauf bestehen, die Entlastungen durch die Gesundheitsreform erst einmal in der Praxis abzuwarten, bevor die Beiträge so stark gesenkt würden. "Aus unserer Sicht kann die Kaisers BKK in diesem Jahr ihre Beiträge senken, aber nicht gleich um einen halben Prozentpunkt", so Pier. Und der Vizepräsident des BVA, Eckhart Eitner sagt: "Der Gesetzgeber fordert sowohl den Schuldenabbau als auch die Beitragssenkung. Eine Kasse kann sich aber nicht durch einen niedrigen Beitrag eine günstige Wettbewerbssituation verschaffen, da der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen die Beitragshöhe ohnehin auf lange Sicht ausgleicht."
Quelle: WDR.de vom 23.07.04
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