Re: Freiwillig versichert und Minijob als Student (Gesetzliche Krankenkassen)

Sangriaeimer @, Mittwoch, 28.07.2004, 08:03 (vor 7423 Tagen) @ Torsten Frieske

Hallo Torsten,

früher wurden bei der freiwilligen Versicherung alle Einkünfte angerechnet. Die Mini-Jobs dürfen nach neuestem Recht nicht mehr angerechnet werden auf das Einkommen, so dass die Regelung richtig ist. Du zahlt aus einem "Mindesteinkommen" Deine freiwilligen Beiträge und der Arbeitgeber zahlt für Dich aus dem 400 EUR-Job die Pauschalen.
Bei weiteren Fragen einfach mailen.

Gruß
Sangrieimer


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