Re: Nachforderung von GKV-Beiträgen als freiw. Mitglied (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 16.09.2009, 23:25 (vor 5548 Tagen) @ Waldmeister

Hallo,
hört sich etwas chaotisch an was da abgelaufen ist - Tatsache ist aber dass die Beiträge grundsätzlich aufgrund des aktuell vorliegenden Einkommenssteuerbescheides festgelegt werden bis zu dem Zeitpunkt an dem der nächste Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird - die Beitragshöhe gleicht sich im Laufe der Jahre eigentlich immer aus - mal hat man mehr gezahlt als Einkommenerzielt wurde, mal hat weniger gezahlt als Einkommen erzielt wurde.
Nur wenn die selnständige Tätigkeit aufgegeben wird kann es zum Nachteil gereichen aber auch zum Vorteil.
Gruß
Czauderna


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