Nachforderung von GKV-Beiträgen als freiw. Mitglied (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich bin seit Jahren freiw. Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Eine zeitlang lag ich unter den voranschlagten Zahlungen, habe also immer zu viel Beiträge bei meinem Einkommen gezahlt. Angepasst wurde zwar, rückerstattet natürlich nie was.
Seit 3-4 Jahren ist es umgekehrt. Zu wenig gezahlt, neuen Steuerbescheid abgegeben und nach oben angepasst.
Vor zwei Jahren habe ich den Bescheid erst sehr spät erhalten und der Kasse mitgeteilt, dass mir noch keine Unterlagen vorliegen (zum Zeitpunkt als sie angefragt haben). Kasse hat damals geantwortet, sich für die Einreichung der Unterlagen bedankt und mitgeteilt, dass sich an den Beiträgen nichts ändert.
Dieses Jahr dann scheinbar eine andere Sachbearbeiterin. Blablabla, ist uns aufgefallen, noch keine Unterlagen 2007,..blabla
Also Bescheid 2007 nachgereicht. Wieder Schreiben bekommen: keine Änderungen, bleibt beim alten Beitrag.
Heute kommt dann wieder ein Schreiben: Nachzahlung der zu wenig entrichteten Beiträge ab dem nächsten vollen Monat nach Ausstellung des Steuerbescheids 2007.
Ist das rechtens, auch wenn ich 2 Schreiben habe, dass sich meine Beiträge nicht geändert haben?
Vielen Dank im Voraus
Re: Nachforderung von GKV-Beiträgen als freiw. Mitglied
Hallo,
hört sich etwas chaotisch an was da abgelaufen ist - Tatsache ist aber dass die Beiträge grundsätzlich aufgrund des aktuell vorliegenden Einkommenssteuerbescheides festgelegt werden bis zu dem Zeitpunkt an dem der nächste Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird - die Beitragshöhe gleicht sich im Laufe der Jahre eigentlich immer aus - mal hat man mehr gezahlt als Einkommenerzielt wurde, mal hat weniger gezahlt als Einkommen erzielt wurde.
Nur wenn die selnständige Tätigkeit aufgegeben wird kann es zum Nachteil gereichen aber auch zum Vorteil.
Gruß
Czauderna