Re: Zeitungsbericht über Schulden einiger BKK'n vom April 2004 (Gesetzliche Krankenkassen)

chilla, Mittwoch, 04.08.2004, 15:12 (vor 7416 Tagen) @ Sangriaeimer

Hallo,

eine BKK muss schliessen oder fusionieren, wenn der Beitragssatz über 15 % steigt. Schulden müssen vom Verband der BKKs übernommen werden, wenn geschlossen wird. Die Misswirtschaft der einen BKK kann also dazu führen, dass eine vernünftig wirtschaftende BKK erhöhen muss.

Zitat: Doch die Insolvenz einer Krankenkasse ist gesetzlich ausgeschlossen", beruhigt Hansen Versicherte dieser Krankenkassen. Der Versicherungsschutz müsste von anderen Krankenversicherungen übernommen werden. An seine Kolleginnen und Kollegen appellierte Hansen, Patienten dieser Krankenkassen weiter zu behandeln, denn die Zahlungsverpflichtungen müssten durch den zuständigen Verband ausgeglichen werden.

So ist es, im Gespräch ist, dass deshalb die kritischen BKKs "vorbeugend" Finanzspritzen bekommen, doch da sind die "Zahler" natürlich dagegen.

In der Praxis heisst das, kaum eine BKK wird aufgrund der Einsparungen des GMG senken können, denn hohe Ausgleichsabgaben drohen. Also besser Finger weg!


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