Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich bin erwerbslos (Vorruhestand) und zur Zeit freiwillig versichert. D.h., ich zahle Beiträge auf alle meine Einkünfte, die bei einer pflichtversicherten Tätigkeit oder bei Arbeitslosmeldung nicht beitragsrelevant wären.
Mir hat jemand einen Teilzeitjob angeboten. Mit welcher Art von Job/Vertrag wäre ich voll pflichtversichert, sodass andere Einkünfte nicht mehr bei der Beitragsbemessung relevant wären. Darf das ein Minjob sein mit 400,- oder muss das über 800,- liegen oder..?
Danke für einen (nachlesbaren) Tip
Hans
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Gehalt:
400,00 €/Monat - also mindestens 400,01 €/Monat, jedoch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Von 400,01 € - 800,00 € existiert eine Gleitzone, in welcher der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ausgehend von einem sehr niedrigen Sockelbetrag gleichmäßig ansteigt - bis er bei einem Einkommen oberhalb dieser Gleitzone das ansonsten übliche "Normalmaß" (50 % der Sozialversicherungsbeiträge - die andere Hälfte zahlt bei abhängig Beschäftigten der Arbeitgeber) erreicht hat. Trotzdem werden die Arbeitnehmer dieser Gleitzone ohne Einschränkung wie Pflichtversicherte behandelt. Absicht des Gesetzgebers: Auf diese Art und Weise Niedriglohnjobs für Arbeitnehmer attraktiver machen - sprich: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors fördern.
Arbeitszeit: Mindestens 15 Stunden/Woche
Gruß
Elgin
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Hallo Elgin,
ich muss Dich korrigieren.
Die 15-Stunden-Grenze für die Arbeitszeit gibt es nicht mehr!!!
Gruß
Mitch.
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Ja - richtig, ich entschuldige mich für mein Versehen!
Die aktuelle Fülle an Neuerungen - bedingt sowohl durch die Gesundheitsreform als auch im Sozial- und Arbeitsrecht, verursacht durch die "Agenda 2010" - muss in der Praxis erst einmal verarbeitet werden!
Die von der Bundesagentur für Arbeit bereits öffentlich bekannt gegebenen Probleme mit der Umsetzung des neuen "Arbeitslosengeldes II" und die Ablehnung von Bundesminister Clement bezüglich einer vereinfachten Abwicklung der Beitragszahlungen für die ab 01.01.2005 in Kraft tretenden Zahnersatzversicherung für arbeitslos gemeldete Versicherte gesetzlicher Krankenkassen (zwecks Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen - die wiederum von allen gesetzlich Versicherten aufzubringen sind und somit die von Bundesgesundheitsministerin Schmidt erwünschten Beitragssenkungen in noch weitere Ferne rücken lassen, aber privat Versicherte wie Frau Schmidt haben ja bekanntlich gut Reden ...) sind nur die Spitze eines Eisberges - und ich bin gespannt, was bei all diesen Auseinandersetzungen am Ende herauskommt (evt. schon wieder Murks - nur in anderweitiger Form?!).
Gruß
Elgin
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Danke erstmal - damit ich das jetzt richtig verstehe:
dann bräuchte ich tatsächlich mit einem 401,- Euro-Vertrag auf meine anderen Einkünfte (Vorruhestandsgeld auf 1.Steuerkarte und aus Vermietung) keine KK-Beiträge entrichten, weil ich durch den 401,--Vetrag aus der freiwilligen KV in die Pflichtversicherung übergehe ?
Mein Vorruhestandsgeld ist jedenfalls grundsätzlich nicht sozialversicherungs-pflichtig, weil ich nicht mehr angestellt bin bzw. es existiert kein Arbeitsverhältnis mehr.
Gruss
Hans
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Ja, so ist es.
Gruß
Elgin
Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?
Richtig!
Es darf aber kein fingiertes Arbeitsverhältnis sein, denn sowas wird auch geprüft.
Gruß
Thomas.