Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich bin erwerbslos (Vorruhestand) und zur Zeit freiwillig versichert. D.h., ich zahle Beiträge auf alle meine Einkünfte, die bei einer pflichtversicherten Tätigkeit oder bei Arbeitslosmeldung nicht beitragsrelevant wären.
Mir hat jemand einen Teilzeitjob angeboten. Mit welcher Art von Job/Vertrag wäre ich voll pflichtversichert, sodass andere Einkünfte nicht mehr bei der Beitragsbemessung relevant wären. Darf das ein Minjob sein mit 400,- oder muss das über 800,- liegen oder..?
Danke für einen (nachlesbaren) Tip
Hans