Re: Möglichkeit zum Ausstieg aus der BKK VDN? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sangriaeimer @, (vor 7794 Tagen) @ GMI

GMI hat Recht.

Ich würde zur Vorsicht aber nochmals den Arbeitgeber informieren, dass eine Mitgliedsbescheinigung der BKK
VDN nicht zählt, sofern diese direkt an den Arbeitgeber noch eine schicken.


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