Re: Verdienst bei familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitch @, Mittwoch, 18.08.2004, 11:46 (vor 7402 Tagen) @ Alexaner

Grundsätzlich nicht, aber Du darfst die 345 EUR-Grenze 2malig im Jahr überschreiten. Außerdem können mit Sicherheit noch Werbungskosten abgezogen werden (zumindest bei Studentenjobs (920 EUR aufs Jahr bzw. auf die Dauer der Beschäftigung), da weiß ichs sicher).


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