Re: Ärger mit der Kündigung - Wer kann Tipp geben? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich gehe mal davon aus, dass du am 31.08.2004 gekündigt hast?
Leider schreibst du nicht, wann du die Kündigungsbestätigung erhalten hast.
Wenn du deine Änderungskündigung zur Anwendung des regulären Kündigungstermins vor der Kündigungsbestätigung durch die GothaerBKK abgegeben hast, muss diese Änderung auch in die Entscheidung und den Bescheid der GothaerBKK einfließen, da diese nicht alle Umstände erfasst hat.
Ansonsten bleibt dir das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren wie bei den Mitgliedern der TaunusBKK (siehe Forum 6).
Ich drücke dir die Daumen, dass die GothaerBKK sich nicht auf die Geschäftspraktiken der TBKK herablässt...
Greetings
Holger_WI
gesamter Thread:
- Ärger mit der Kündigung - Wer kann Tip geben? -
Bernd,
16.09.2004, 21:06
- lass doch den einen Monat... - Trabbifahrer, 17.09.2004, 08:25
- Re: Ärger mit der Kündigung - Wer kann Tipp geben? -
Holger_WI,
17.09.2004, 11:54
- Alles in Ordnung mit der Gothaer BKK- Kündigung wurde so angenommen - Bernd, 17.09.2004, 16:30