Re: Ärger mit der Kündigung - Wer kann Tipp geben? (Gesetzliche Krankenkassen)

Holger_WI, Freitag, 17.09.2004, 11:54 (vor 7372 Tagen) @ Bernd

Ich gehe mal davon aus, dass du am 31.08.2004 gekündigt hast?
Leider schreibst du nicht, wann du die Kündigungsbestätigung erhalten hast.
Wenn du deine Änderungskündigung zur Anwendung des regulären Kündigungstermins vor der Kündigungsbestätigung durch die GothaerBKK abgegeben hast, muss diese Änderung auch in die Entscheidung und den Bescheid der GothaerBKK einfließen, da diese nicht alle Umstände erfasst hat.

Ansonsten bleibt dir das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren wie bei den Mitgliedern der TaunusBKK (siehe Forum 6).

Ich drücke dir die Daumen, dass die GothaerBKK sich nicht auf die Geschäftspraktiken der TBKK herablässt...

Greetings
Holger_WI


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