Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler? (Gesetzliche Krankenkassen)

Anni K., Freitag, 02.10.2009, 14:42 (vor 5532 Tagen)

Hallo liebe Krankenkassenexperten,

ich habe vor 3 Monaten mein Grafik-Design Studium beendet. Nebenbei habe ich bereits freiberuflich selbsständig gearbeitet und werde dies voraussichtlich auch noch einige Monate machen. Mein Einkommen ist dabei allerdings eher gering, vielleicht 500 bis 600 Euro im Monat.

Ich dachte ich könnte mich unter diesen Voraussetzungen als freiwilliges Mitglied im "Hausfrauentarif" bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Dort wurde mir jedoch gesagt, dass die Bemessungsgrenze für diesen Tarif zwar bei 800+ Euro liegt, man aber nur 300+ Euro verdienen darf. Ist das richtig??! Das ergibt für mich gar keine Sinn... Ich habe darüber keinerlei Informationen gefunden.

Oder ist das Problem dass ich mich als hauptberuflich selbstständig gemeldet habe? Allerdings habe ich ja zur Zeit kein anderes Einkommen und hab somit angenommen, dass ich das als Hauptberuf eintragen muss...? Ist vielleicht nicht so? Wie müsste man es statt dessen formulieren? Die Beiträge für eine freiwillige Selbstständigenversicherung kann ich jedoch keinesfalls aufbringen, zumal ich ja auch noch die letzten drei Monate nachzahlen müsste.

Wäre die Künstersozialkasse eine geeignete Alternative für mich? Die Zugangsvoraussetzungen würde ich soweit erfüllen, allerdings weiß ich nicht genau wie sie es mit der "Dauerhaftigkeit" meinen. Bin ich bereits dauerhaft selbstständig wenn ich einige Monate, ein halbes Jahr, ein Jahr selbstständig arbeite? Gibt es da Grenzen? Und wie würde im Falle einer KSK-Aufnahme die Übergangszeit der drei Monate zwischen Exmatrikulation und Aufnahme geregelt? Müsste ich mich für diese Zeit freiwillig gesetzlich versichern? Und wenn in welchem Tarif?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 02.10.2009, 15:48 (vor 5532 Tagen) @ Anni K.

Hallo Anni, Hausfrauentarif heißt Einnahmen von monatlich bis 840€ wobei die zu erwartenden additiven Jahressummen maßgebend sind. Diese Einstufung setzt auch voraus, daß man keine pflichtigen Angestellten hat und unter 18h tätig ist. Achtung Falle, wenn einer ein reguläres Geschäft mit festen Öffnungszeiten betreibt ..
Ist aber in Deiner Situation nicht das Problem und würde einen Beitrag von 138€ mtl. auslösen. Aber wie Du vermutest, sieht die Kasse auf die sicher seinerzeit angegebene Hauptberuflichkeit mit über 18 Stunden wöchentlicher Stundenzahl, eventuell noch seinerzeit angedachten hohe Umsatzerwartungen und verlangt zurecht ab 311€ aufwärts. Hättest Dich nebenberuflich anmelden können und auf gezielte Rückfragen was Du denn im Hauptberuf machst, erklärst Du, daß Du Hausfrau bist. Tip: sprich mit der Kasse und leg zur Untermauerung Deine betriebswirtschaftliche Auswertung in Form einer Einnahme-Überschussrechnung vor und lass die am besten von einem Steuerberater abstempeln. Andernfalls wird die Kasse den Beitrag erst senken, wenn ein neuer in Deinem Fall erster Steuerbescheid vorliegt, was wohl erst im Frühjahr 2010 der Fall sein dürfte.
Bei Einnahmen unter 840€ stellt sich aber auch die Frage warum Du nicht in HIV gehst und zumindestens zeitweilig das Anfangseinkommen aufstocken läßt bis das Gewerbe irgendwann in Schwung kommt und Krankenkasse + Miete ab Antragstellung komplett vom Jobcenter zahlen läßt?
Die KSK prüft ebenso nur Zuordnung und Bilanzen, wobei hier sogar geschäftliche Verträge als Nachweis verlangt werden. Die Lücke vor Gewerbeanmeldung wird die KSK nicht füllen, da ist ja die freiwillige Mitgliedschaft schon anderweitig gegeben. Fragen? ePost

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Anni K., Freitag, 02.10.2009, 23:24 (vor 5532 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke für die superschnelle Antwort!

Ich werde schnellstmöglich mal zur KV gehen und versuchen, das zu klären. Bisher BIN ich scheinbar noch gar nicht freiwillig versichert, sondern die Anmeldung ist noch "im Prozess". Bisher habe ich dort lediglich meine studentische Versicherung weiter gezahlt (Exmatrikulation lag erst Mitte September vor). Deshalb auch die Sorge um die drohende Nachzahlung...

Benötige ich noch etwas für einen Termin bei der KV außer der Einnahmen-Überschussrechnung? Ist diese nur mit dem Stempel eines Steuerberaters gültig? Bisher habe ich keinen. Sollte ich dafür noch Zeit und Geld investieren, bevor ich mit der Krankenkasse spreche? Mein einziger vorliegender Steuerbescheid ist leider noch der von 2007 (2008 ist noch in Arbeit), mit dem können die wahrscheinlich wenig anfangen?
Rechnet die Krankenkasse noch etwas anderes als Einkommen an? Z. B. finanzielle Unterstützung durch die Eltern? Oder Einkommen des Partners (kein Ehepartner)?

Auf Gründungsförderung habe ich scheinbar keinen Anspruch. Auf diese Aussage vom Jobcenter hin habe ich nicht mehr nachgehakt, da meine Selbstständigkeit nicht auf ganz lange Sicht, sondern nur für die nächsten Monate bis max. ein Jahr gedacht ist. Aus dem gleichen Grund war ich mir nicht so sicher, ob die KSK in diesem Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Aber das hat mir schon mal sehr geholfen. Danke, Anni

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 03.10.2009, 01:38 (vor 5531 Tagen) @ Anni K.

Dann hast Du ja gute Chancen die 138€ doch noch hinzukriegen. Gefragt ist die letzte aktuelle steuerliche Bescheinigung bzw. eine Vorausschau - der Stempel vom Berater ist besser aber kein muß in der Gründungsphase.
Melde Dich mal, wie es ausgegangen ist. Danke!

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Anni K., Dienstag, 06.10.2009, 13:47 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich war jetzt bei der Krankenkasse und habe wenig klare Aussagen bekommen. Die Bezeichnung "nebenberuflich" wenn es kein hauptberufliches Einkommen fand der Berater sehr schwammig. Er nannte keine klaren Grenzen, sondern hält es in diesem Fall für Auslegungssache. (Die 840 Euro seien nur eine klare Grenze wenn es ein hauptberufliches Einkommen gibt.) Solange mein Nebenverdienst ca. 15 Stunden die Woche nicht übersteigt und finanziell etwa im Minijob-Bereich bleibt (Ich hatte mich vorsichtshalber erstmal mit dem Einkommen angemeldet, das aus der Steuererklärung 2008 hervorgehen wird, ca. 320 Euro), würden sie es wahrscheinlich anerkennen!? Die entsprechende Sachbearbeiterin wird sich noch einmal telefonisch bei mir melden. Was ist das denn für eine Aussage? Damit kann ich eigentlich gar nichts anfangen. Nicht dass ich mich jetzt unter diesen Vorzeichen anmelde und hinterher finden sie es dann doch irgendwie 50 Euro zu viel und ich muss alles nachzahlen?!
Alternativ haben sie noch den ermäßigten Selbstständigentarif im Angebot, der von einer Bemessungsgrundlage von 1260 Euro ausgeht (also ca. 210 Beitrag). Ich dachte bisher dieser kommt nur in Frage, wenn man auch Existenzgründerzuschuss bezieht. Das ist aber wohl nicht der Fall, es gibt ihn auch als Härtefallregelung.
Nun frage ich mich, ob ich doch lieber versuchen sollte, diesen Tarif zu bekommen, obwohl ich ganz klar unter 840 liegen werden, nur weil mir zu unsicher erscheint, ob mir das als nebenberuflich anerkannt wird... Das ist doch aber auch irgendwie Quatsch, oder?

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.10.2009, 15:28 (vor 5528 Tagen) @ Anni K.

Fleisch was die Katze einmal im Maul hat, gibt sie nur widerwillig her. Ich kenne hier in Berlin ("arm aber sexy") mindestens zwei dutzend Fälle von schwach verdienenden Selbstständigen, die bei AOK und den großen Ersatzkassen mit 136€ völlig unproblematisch als nebenberufliche selbständig eingestuft worden sind. Schnellt der Beitrag dann irgendwann hoch, klopfen sie bei der PKV an die Tür. Einige nutzen trotz Gewerbeanmeldung sogar weiterhin die kostenlose Familienversicherung, falls ihre gewerbliche Tätigkeit unter 15h und weniger 360€ Einnahmen in der Gründungsphase beträgt. Man will sicher niemanden verlieren - klar muss aber auch sein, daß man bei möglicher Umsatzsteigerung bei der nächsten Prüfung dann gegebenenfalls kräftig nachlösen muss! Ich nenne es immer ein zinsloses Darlehen. Gibt aber auch Erlebnisberichte vorzugsweise aus dem Süden und Südwesten, wo so was überhaupt nicht geht und Sachbearbeiter über Hinweise wie unten eingestellt nur verständnislos den Kopf schütteln. http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/krankenversicherung-gruender-familienversicherung.html

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Clara-Maria @, Mittwoch, 14.10.2009, 23:49 (vor 5519 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Rühl,
habe einen ähnliche Fall wie Anni K. nur mit dem Unterschied, dass ich bereits seit 2003 freiberuflich als Gymnastiklehrerin tätig bin. ich muß kein Gewerbe anmelden und scheibe in meinen Rechnungen dass ich lt.§19 UstG keine Umsatzsteuer in Rechnung stelle.
Folgender Fall: ich war bis September 2008 eingestuft als "andere Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld" mit einem beitrag von 145 € (begonnen in 2003 mit 118 €).
Auf Grund eines Unfalls in 2008 konnte ich meinem Beruf nicht nachgehen und habe HIV bezogen. Mittlerweile bin ich wieder tätig und musste einen neuen Antrag stellen. Die GKV weigert sich nun, mich zum alten Tarif weiter zu versichern, stuft mich jetzt als Selbständige ein und fordert nunmehr einen mtl. Beitrag von mehr als 300 €. Einzige Möglichkeit, die die GKV mir anbietet, ist einen Antrag auf Beitragsentlastung zu stellen;dies bedeutet, immer noch monatl. 200,-€
Ist dies gerechtfertigt? Habe bisher nur die jahresabschlüsse 2006 / 2007, darin nachgewiesen sind monatliche Einkünfte von ca. 518 - 560 € nach Abzug der Betriebsausgaben und soll davon noch GKV Beiträge von fast 300 € entrichten mit der Androhung, sogar noch ab 2003 nachzuzahlen.
Bitte um Ihren Kommentar dazu.

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Kristin @, Freitag, 23.10.2009, 18:26 (vor 5511 Tagen) @ Anni K.

Einen schönen guten Tag liebe Experten!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin 24 Jahre alt und zur Zeit noch familienversichert, weil ich mich im 2. Urlaubssemester befinde. Allerdings habe ich mein Studim abgebrochen und kann Ende des WS 2009/10 kein weiteres Urlaubssemester beantragen, d.h. ich würde dann wohl aus der Familienversicherung herausfallen und müsste mich selbst versichern. Gibt es eine Möglichkeit die (für mich) hohe Beitragssumme zu umgehen oder einen geringeren Betrag zu zahlen? Denn ich werde ab Februar 2010 ein Praktikum machen und da könnte es etwas schwierig (wenn nicht sogar unmöglich) für mich werden zusätzlich noch 138€ monatlich zu zahlen.
Wenn es nicht obligtorisch wäre, würde ich mich einfach gar nicht versichern. Geht das? Es wäre auch nur für einige Monate, da ich im August 2010 eine Ausbildung anfangen werde.
Ich wäre sehr dankbar für Antworten von Leuten, die sich damit auskennen...also Ihnen :)

Liebe Grüße, Kristin

Re: Krankenversicherung für geringverdienende Freiberufler?

Lord, Freitag, 23.10.2009, 20:34 (vor 5511 Tagen) @ Kristin

Da es Versicherungspflicht gibt muss du dich auch versichern. Wenn du kein Einkommen hast, dann kannst du ALG II beantragen. Falls deine Eltern aber zu viel verdienen, dann müssen Sie für Krankenversicherungsbeiträge aufkommen.

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