Re: Verlängerung Familienversicherung bei Auslandsaufenthalt? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Montag, 05.10.2009, 21:41 (vor 5529 Tagen) @ Julia

Hallo,

nee, die zuständige KK (hier also die deutsche) muss nach ihrem Recht entscheiden, ob Sie zum versicherten Personenkreis gehören.

Nur wenn dies der Fall ist, erhalten Sie im Aufenthaltsstaat Leistungen, wie die dort Versicherten.

MfG
ratte1


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