Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig? (Gesetzliche Krankenkassen)

Bernhard @, Montag, 05.10.2009, 20:35 (vor 5529 Tagen)

Im SBGV §240 "Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder", Absatz 2 ist zu lesen "Der in Absatz 4 Satz 2 genannte Existenzgründungszuschuss und der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 57 des Dritten Buches in Höhe von monatlich 300 Euro dürfen nicht berücksichtigt werden."
Die Krankenkasse rechnet den Gründungszuschuß als beitragspflichtiges Einkommen ein, welches zur Auswirkung hat das jede Einnahme aus selbständiger Tätigkeit zu einer eklatanten Erhöhung des Beitrages führt.
Ist das so korrekt?

Sind Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit oberhalb der Freibetragsgrenze beitragspflichtig?

Vielen Dank für eine Antwort!

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.10.2009, 23:12 (vor 5529 Tagen) @ Bernhard

Als Existenzgründer kannst Du bei Einnahmen bis zu 1260€ die Einstufung in die günstige Beitragsklasse für rund 204€ inklusive der Pflegeversicherung für 9-16 Monate beantragen statt sonst üblicher mindestens 307€.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Bernhard @, Dienstag, 06.10.2009, 07:16 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl

Das ist mir bekannt. Es geht darum ob der Existenzgründerzuschuß bei der Beitragsberechnung als Einnahme einfließt. Dann wird im Regelfall die Grenze von 1260 EURO überschritten sein und Nachzahlungen fällig wenn der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung gezahlt wurde.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.10.2009, 18:24 (vor 5528 Tagen) @ Bernhard

a) 900€ Alg I plus 300€ Zuschuss -> 204€ Beitrag
b) 1500€ Alg I plus 300€ Zuschuss -> 204€ Beitrag
c) wie a und zusätzlich 1000€ Einnahmen -> 204€ Beitrag
d) wie b und zusätzlich 4000€ Einnahmen -> 597€ Beitrag

Alle Einnahmen exklusive Alg I und Zuschuss werden ab einer Höhe von 1260€ bis 3674€ mit 14,3%+1,95% (Eltern) angerechnet.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

gast, Dienstag, 06.10.2009, 20:51 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl


Da liegt Herr Röhl wieder mal ziemlich daneben und hat mal die §§ vergessen

a) -> RICHTIG (da Mindestbeitrag)
b) -> FALSCH -> 244 € Beitrag
c) -> FALSCH -> 407 € Beitrag
d) -> RICHTIG (da Höchstbeitrag

Alle Einnahmen INCLUSIVE Alg I und EXCLUSIVE Zuschuss von 300 € werden ab
einer Höhe von 1260€ bis 3675€ mit 14,3%+1,95% (Eltern) angerechnet.

Rechtsgrundlage:

Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur
Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]

des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
vom 27. 10. 2008, geändert am 17. 12. 2008

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.10.2009, 23:42 (vor 5528 Tagen) @ gast

Äh äh, das sind die aktuellen monatlichen Beiträge von 4 Existenzgründern, die sich bei der PKV nach Alternativen erkundigt haben. Offensichtlich scheint die Beitragserhebung nach Gutdünken zu laufen, daß wie auch in einem anderen Strang gerade zu lesen eine BKK in BaWü einen selbständigen IT-Programmierer in die Gruppe 307€ aufwärts einstuft und der dann nach einem Umzug in die Hauptstadt innerhalb des gleichen Halbjahres und ohne Einkommensveränderung sogar in die Familienversicherung der Allgemeinen Ortskrankenkasse schlüpfen darf.
Bei 7,5 Milliarden Schulden spielt das in der GKV dann aber wohl auch keine Rolle mehr und solange einer wenig oder nix zahlt, kann ich immer nur zum Verbleib in der Solidargemeinschaft raten, was zumindestens a,b und c so weiterhin machen.
Tip: bei wesentlicher Verbesserung der Einkommenssituation dann einige Wochen vor Abverlangung des aktuellen Bescheides dann doch die Segel streichen und sich von Privatseite ein Angebot holen .. liegt ja auch ganz im politischen Zeittrend mit Bürgergeld, Grundsicherung und anderen kommenden Schmäckerchen.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Czauderna, Mittwoch, 07.10.2009, 00:01 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ich glaube nicht dass Beispiel von Ihnen verallgemeinert werden sollte.
Eine Familienversicherung eines Existenzgründers mit Zuschuss ist
mit Sicherheit nicht machbar und wenn es trotzdem gemacht wird dann handelt es sich schlichtweg um einen Fehler.
Diskutieren könnte man allenfalls ob dieser "Fehler" wirklich ein solcher war oder ob in diesem Einzelfall andere Gründe eine Rolle gespielt haben.
Deshalb sollten sich Existenzgründer es sich reiflich überlegen ob bei Beginn ihrer selbständigen Täötigkeit wirklich die PKV. die bessere Alternative zur GKV ist.
Sie wissen doch - ein mal PKV als Selbständiger heisst immer PKV als Selbständiger - da sollte man schon nachdenken und nicht nur auf den niedrigen Beitrag schielen.
Beratung und Information ist hier unabdingbare Voraussetzung, da aber von beiden Seiten.
Dass GKV-Berater keinen finanziellen Vorteil bzw. Nachteil aus einer solchen Beratung haben soll ein kleiner "Seitenhieb" sein -
den Sie aber sicherlich verkraften werden.

Gruß

Czauderna

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 07.10.2009, 00:33 (vor 5528 Tagen) @ Czauderna

Der aus dem Ländle ist einfacher Gründer ohne Zuschuss von der BA und höchstzufrieden für 0 € krankenversichert. Ob soviel Mitmenschlichkeit kriegt jede Private nur kalte Füße - die Rechnung zahlen im Ende die anderen Mitglieder.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Gast, Mittwoch, 07.10.2009, 06:04 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl

Ach sooooooo ......!

halten sie uns für blöd, wenn sie schon falsche Aussagen posten, dann stehen sie auch dazu !!!

und woher stammt diese falsche Aussage:

Zitat Alle Einnahmen exklusive Alg I und Zuschuss werden ab einer Höhe von 1260€ bis 3674€ mit 14,3%+1,95% (Eltern) angerechnet.

[Rest des Beitrags gelöscht: Verstoß gegen die Forumsregeln. D. Red.]

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Toto, Mittwoch, 07.10.2009, 07:28 (vor 5527 Tagen) @ Gast

Hallo,
Existenzgründer ist ein dehnbarer Begriff. Und hier gibt es keine pauschalisierten Vergünstigungen in der GKV. Warum auch? Sollen wir jeden bejubeln, der sein eigenes Geld verdienen will?

Lediglich bei Gewährung eines Gründungszuschusses vom Arbeitsamt gibt es einer verminderte Mindestbemessung. Dhier gilt, dass die 300 e Beitragszuschuss nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt gilt. Der Gründungszuschuss an sich schon. Warum sollte der auch keine Einnahme sein? Der Beitragszuschuss sollte vom Selbständigen auch als solcher verwendet werden.
Und die Einstufung erfolgt unter Vorbehalt - stellt sich nach einem Jahr heraus, dass die Einnahmen über den 1260 € liegen, dann erfolgt eine Nachberechnung.

Existenzgründung und Familienversicherung? Geht niemals mit Gründungszuschuss, weil der Gründungszuschuss nur gewährt wird, wenn es eine hauptberufliche Selbständigkeit ist. Und das ist ein Ausschlußkriterium für die Familienversicherung - unabhängig vom Einkommen.

Sollte jemand ggf. tuppern an 10 Stunden in der Woche und mit 300 € Einkommen im Monat - dann ginge eine Familienversicherung durchaus. Und wer irgendwas anfängt darf sich ja auch Existenzgründer nennen *g

Im Rahmen der Wirtschaftskrise ist es durchaus nicht verkehrt in der GKV zu bleiben. Denn die Geschäftslage kann sich verschlechtern. Das kann sich beim Beitrag in der GKV positiv auswirken. In der PKV ist es schnuppe - das kann mitunter ein Problem werden....

Gruß, Toto

P.S. Wenn der Gründungszuschuss über 1260 € liegt, wird natrülich der höhere Betrag auch angesetzt

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Bernhard @, Mittwoch, 07.10.2009, 07:53 (vor 5527 Tagen) @ Toto

Die Antworten hier gehen teilweise am Thema vorbei. Ich möchte noch einmal auf meine ursächliche Fragestellung hinweisen.
Im SGB5 §240 Absatz2 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html) lese ich das sowohl der Existenzgründungszuschuß als auch der Gründungszuschuß zur sozialen Sicherung des Existenzgründers nicht beitragspflichtiges Einkommen ist. würde der Existenzgründer Einkommen aus seiner selbständigen Tätigkeit oberhalb von 1260 EURO monatlich erzielen wird der übersteigende Teil als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet. Allerdings mit dem sechzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße.
So interpretiere ich den Gesetzgeber.
Allerdings gibt es Krankenkassen, die der Meinung im letzten Beitrag folgen, dass der Existenzgründerzuschuss beitragspflichtiges Einkommen ist. Das hatte bei mir zur Folge, dass obwohl der Krankenkasse die Höhe des Existenzgründungszuschuß aus dem Bewilligungsbescheid bekannt war der Mindestbeitrag erhoben wurde und jetzt eine Nachzahlung in Höhe eines ganzen Monatszuschusses verlangt wird. Existenzgründungszuschuß plus Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, auch wenn sie vernachlässigbar gering sind, führen dann unweigerlich zu hohen Nachzahlungen.
Wie vereinbart sich das mit dem Gesetz über "Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder"?

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

general1983, Mittwoch, 07.10.2009, 08:14 (vor 5527 Tagen) @ Bernhard

Liebe Forumsteilnehmer,

bevor die Sache hier ausartet, folgendes zur Klärung:

Den Existenzgründungszuschuss gibt es schon seit 01.08.2006 nicht mehr!! Er wurde damals durch den Gründungszuschuss abgelöst.

Es handelt sich beim Beitrag vom Bernhard somit um eine Fehlinterpretation.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Toto, Mittwoch, 07.10.2009, 18:39 (vor 5527 Tagen) @ Bernhard

Also ich lese da nur, dass für Selbständige mit Gründungszuschuss eine andere Bemessungsgrundlage möglich ist.
Und ich weiß ganz sicher, dass der Gründungszuschuss an sich eine beitragspflichtige Einnahme ist - nur der Beitragszuschuss nicht.

Ich denke, die gewünschte Antwort nebst Rechtsgrundlage kann hier keiner liefern - weil es sie nicht gibt.

Toto

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

Bernhard, Mittwoch, 07.10.2009, 18:50 (vor 5527 Tagen) @ Toto

Ok, dann habe das falsch gelesen!

(2) Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind. Abstufungen nach dem Familienstand oder der Zahl der Angehörigen, für die eine Versicherung nach § 10 besteht, sind unzulässig. Der in Absatz 4 Satz 2 genannte Existenzgründungszuschuss und der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 57 des Dritten Buches in Höhe von monatlich 300 Euro dürfen nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht zu berücksichtigen ist das an eine Pflegeperson weitergereichte Pflegegeld bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 des Elften Buches. Die §§ 223 und 228 Abs. 2, § 229 Abs. 2 und die §§ 238a, § 247 Abs. 1 und § 248 dieses Buches sowie § 23a des Vierten Buches gelten entsprechend.

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

gast, Mittwoch, 07.10.2009, 21:19 (vor 5527 Tagen) @ Bernhard

Der in Absatz 4 Satz 2 genannte Existenzgründungszuschuss ...

->>> der ist aber nicht gleich dem Gründungszuschuss und den gibt es seit jahren nicht mehr

... und der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 57 des Dritten Buches in Höhe von monatlich 300 Euro dürfen nicht berücksichtigt werden.

->> heißt Gründungszuschuss beitragspflichtig aber die 300 EUR nicht

und genauso steht es in den o.g Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur
Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]

Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig?

dresdner, Sonntag, 25.10.2009, 00:35 (vor 5510 Tagen) @ gast

so kenne ich es auch. die 300 euro sind beitragsfrei, jedoch kenne ich kaum selbstständige, die tatsächlich einkünfte über 1260 euro haben. die meisten bewegen sich dann doch darunter. und ob da nun 300 euro rausgerechnet werden oder nicht, mindestbemessung bleibt. oft ist es nur für den bescheid gemacht...

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