mit 24 nicht mehr Familienversichert und kein Studienplatz bekommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Lena @, Donnerstag, 08.10.2009, 09:44 (vor 5530 Tagen)

Hallo ,

ich habe mich für das Wintersemester an den FH´s Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt für BWL beworben und überall eine Absage bekommen.
Fachabi: 2,5 ....müsste 6 Semester warten.
Ich bin außerdem schon 24 und weiss jetzt nicht so genau wie das mit der Krankenversicherung aussieht.
Ich war bisher immer Familienversichert und ich habe gehört, dass ich mich nun über das Arbeitsamt Krankenversichern soll. ....Stimmt das und muss das sein?
Außerdem hab ich eine abgeschlossene, schulische Berufsausbildung als Maßschneiderin.
Ich bewerbe mich zur Zeit nun aber auch als Maßschneiderin, ein duales BWL Studium und eine Ausbildung als Handelsassistentin im Textilbereich. Ansonsten hab ich derzeit nur einen Nebenjob.

Weiss jemand wie das nun aussieht?
Muss ich mich eigentlich arbeitslos melden? Gearbeitet habe ich ja noch nicht....aber ich möchte vom Arbeitsamt auch in keinem Fall irgendeine Leistung.
Oderr muss ich mich jetzt wirklich selbst bei der Krankenkasse versichern weil ich 24 bin und obwohl ich mir das nicht leisten kann?
Meine Krankenkasse meinte, dass ich solange über meine Eltern versichert wäre, solange ich studieren würde.
Das werde ich aber vielleicht erst nächstes oder übernächstes Semester.
Weiss jemand, was ich nun machen soll?

gruß

Versicherung ab 23. Jahren

Czauderna, Donnerstag, 08.10.2009, 20:27 (vor 5530 Tagen) @ Lena

Hallo,
du kannst dich zwar beim Areitsamt als Arbeitssuchende melden, das hat aber nichts mit deiner Krankenversicherung zu tun da du keine Leistungen vom Arbeitsamt erhälst. Du bekommst da lediglich eine Bestätigung und die ist wichtig für die Rentenversicherung weil dort solche Zeiten offenbar angerechnet werden - ich habe in der Familie den gleichen Fall gehabt.
Was deine Krankenversicherung betrifft musst du dich selbst versichern - der Mindestbeitrag beläuft sich derzeit auf ca. 136,00 € pro Monatincl. Pflegeversicherung.
ers mit Aufnahme des Studiums kannst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wieder in die Familienversicherung, danach greift die dtudentsiche Pflichtversicherung.
Gruß
Czauderna

Re: Versicherung ab 23. Jahren

gast, Freitag, 09.10.2009, 06:29 (vor 5529 Tagen) @ Czauderna

nicht ganz korrekt

wenn sie ihr fachabi z.b. im sommer 2009 abgeschlossen haben und nun im ws 2009/10 nicht mit dem Studium beginnen können sondern ggf. erst ab SS 2010 wird u.U. diese lücke auch der schulausbildung gleichgestellt und sie können familienversichert bleiben. natürlich max. bis zum 25. geburtstag.

Re: Versicherung ab 23. Jahren

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 09.10.2009, 10:05 (vor 5529 Tagen) @ gast

Nach §10 im SGB V Punkt (2) 3.???

Re: Versicherung ab 23. Jahren

gast, Freitag, 09.10.2009, 21:12 (vor 5529 Tagen) @ Joachim Röhl

GENAU .... ICH kann meine Aussagen belegen :-)

es reicht eben nicht nur §§ zu posten, wenn man sie nicht genau kennt, dazu gibt es nämlich viele Rundschreiben und zu meiner aussage gibt es das rundschreiben 88b (also von 1988) und gilt immer noch für alle KK

steht sogar hier im forum:

http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=1&Pos=1399.00005

aber da hat hr. röhl noch nicht sein halbwissen über die gkv hier gepostet

Re: Versicherung ab 23. Jahren

gats, Freitag, 09.10.2009, 21:15 (vor 5529 Tagen) @ gast

meine natürlich 88c ;-)

Re: Versicherung ab 23. Jahren

Czauderna, Samstag, 10.10.2009, 11:21 (vor 5528 Tagen) @ gast

Hallo,
ja, das was du schreibst stimmt - hatte ich vergessen - sorry.
Diese Möglichkeit gibt es, ob sie allerdfings in diesem Falle genutzt werden kann muss die Kasse entscheiden.
Offenbar ging es der Fragestellerin um eine bestimmte Fachrichtung zu der sie keinen Zugang hatte (numerus clausus ?? - was anderes
kann ich mir bei einer Note von 2,5 an einer FH. nicht vorstellen).
wenn sie da nun 6 Semester ( das sind immerhin 3 Jahre) warten muss dann ist dasd für eine FH. schon sehr merkwürdig.
Zumal sie dann weiter unten schreibt dass sie dann ab nächstem oder übernächstem Semester studiert.
Gleichwohl - ja. vom Grundsatz her könnte die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr als "Studienplatzbewerberin" weitergeführt werden.
Gruß
Czauderna

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