Arbeitnehmerin + Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Morgen,
ich bin seit einigen Jahren als Freiberuflerin tätig, war immer Mitglied in der GKV und habe nun seit einigen Wochen, vor allem wegen meiner schlechter werdenden Einkommenssituation eine halbe Stelle als Arbeitnehmerin angenommen.
Gibt es hierzu dokumentierte Vorgaben, ob man nun weiterhin als freiwillig versichertes Mitglied in einer GKV geführt wird (und damit seine Beiträge zu 100% selbst bezahlt) oder man über den Arbeitgeber als Angestellte versichert wird. Oder beides zu gewissen Anteilen?
Im Augenblick ist es so, dass meine KV sich aus beiden Töpfen bedient, also sich den Beitrag über den Arbeitgeber einzieht und mich gleichzeitig als Freiberuflerin zahlen lässt. Das kann doch nicht sein, oder?
Danke für Informationen und Tipps!
Stefanie
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Hallo,
also, was die Krankenversicherung betrifft geht das mit Sicherheit nicht !!
Da muss entschieden werden durch die Kasse ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder Arbeitnehmereigenschaft.
Bei letzterem wird für das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit keine Krankenversicherung erhoben.
Bei ersterem fällt der Arbeitgeberanteil weg und der Selbständige muss für das Gesamteinkommen (Gehalt und Selbständigkeit) den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine zahlen.
Mein Rat - sofort von der Kasse den Status klären lassen.
Gruß
Czauderna
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Guten Morgen,
danke für die rasche Info! Gibt es denn seitens der Kasse klare Kriterien, anhand derer mein Status entschieden wird? Im Mittelpunkt dürfte sicherlich das Einkommen stehen - sind hier Obergrenzen für die Einkünfte aus der Selbstständigkeit bekannt? Und vor allem: Es geht ja um die Frage, wie meine aktuelle Situation zu beurteilen ist. Eine Gehaltsbescheinigung für den letzten Monat liegt vor, aber was soll an Vergleichbarem für die Selbstständigkeit sinnvollerweise vorgelegt werden. Da wäre doch ein Rückgriff auf die EkSt. 2008 wenig aussagefähig, denn es geht ja um die aktuelle Situation. Und die ist (leider) nicht mit 2008 vergleichbar.
Lieben Dank für Infos und viele Grüße
Stefanie
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Hallo,
nun, i<ch kann natürlich nicht für andere Kassen sprechen oder schreiben.
Ich persönlich würde eine schriftliche Drklärung des etreffenden uner Vorbehanlt anerkennen und dann denn zuständigen EINKOMMENSSTEUERBESCHEID zur endgültigen Beurteilung hinzuziehen, was dann natürlich ggf. zur rückwirkenden Umstellung des Vedrsicherungsvethältnisses führen könnte.
Gruß
Czauderna
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Guten Morgen,
danke auch für diese Info! Das wäre ein denkbarer Weg, rückwirkend zu entscheiden, welchen Status ich habe bzw. hatte. Dennoch bleibt für mich eine Frage offen:
Bis zu welcher Höhe meines freiberuflichen Einkommens wird die Krankenkasse meine Selbstständigkeit ignorieren und sich mit den Beiträgen aus meiner Angestelltentätigkeit begnügen, ab wann wird meine Freiberuflichkeit für sie ein Thema? Beispiel: ich verdiene monatlich im Schnitt genau einen Euro weniger freiberuflich als im Angestelltenverhältnis und mein monatlicher freiberuflicher zeitlicher Aufwand liegt genau eine Stunde unter dem Aufwand meiner Angstelltentätigkeit... Gibt es auch in diesem Fall nur die Regelung "Entweder Selbstständige /Oder Arbeitnehmerin"?
Wie immer: herzlichen Dank für Antworten und liebe Grüße
Stefanie
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Hallo,
ich kann natürlich nicht für die Krankenkasse schreiben, aber so wie geschildert würde ich (ohne weitere Details zu kennen) auf hauptberuflich Selbständig entscheiden, da Zeit- als auch Einkommensfaktor dafür sprechen dass die selbständige Tätigkeit von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Gruß
Czauderna
Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige
Danke für die Einschätzung!