Re: Länger familienversichert bei Leistung eines FSJ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hi Nicole,
die gesetzliche Grundlage ist § 10 Abs. 2 SGB V. Hier ist die Rede, dass bis zum 25. Lebensjahr eine Familienversicherung besteht, wenn ein freiwilliges soziales Jahr geleistet wurde. Die Verlängerung gilt aber nur bei
Wehr- oder Zivildienst oder wenn das freiwillige soziale Jahr anstatt des Wehr- oder Zivildienstes absolviert wurde.
Gruß
Daniel
P.S. Kannst mir gerne bei weiteren Fragen mailen.