Re: BKK ALP (Gesetzliche Krankenkassen)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂, Braunschweig, (vor 7453 Tagen) @ Holger

Hallo Holger,

Sie haben Recht: wir haben uns geirrt: Da die Erhöhung zum 1.6.2005 erfolgte besteht das Sonderkündigungsrecht nur bis zum 31.7.2005.

Danke für Ihre Mitteilung.

Die Redaktion


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