Re: BKK ALP (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Holger,
Sie haben Recht: wir haben uns geirrt: Da die Erhöhung zum 1.6.2005 erfolgte besteht das Sonderkündigungsrecht nur bis zum 31.7.2005.
Danke für Ihre Mitteilung.
Die Redaktion
Hallo Holger,
Sie haben Recht: wir haben uns geirrt: Da die Erhöhung zum 1.6.2005 erfolgte besteht das Sonderkündigungsrecht nur bis zum 31.7.2005.
Danke für Ihre Mitteilung.
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