problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
ich bin seit 1.4.04 mitglied der taunus-bkk. gehöre also zum kreis der leute die unter der annahme des damals niedrigen beitragssatzes eingetreten sind,obwohl zum 1.4. erhöht und fusioniert wurde. nun ist die zeit gekommen um das versicherungsverhältnis zu beenden. hab also der taunus am 18.7.05 die kündigung zum ablauf der mindestbindungsfrist (30.9.05) zugesandt.
was bisher nicht eintraf war die gesetzlich vorgeschriebene kündigungsbestätigung. gestern rief dafür so eine tante von der taunus an und sagt mit dem kündigungstermin gäbe es probleme.
ab 2.4.04 war ich für 5 wochen beim arbeitsamt gemeldet. die taunus hat mir aber in 2 schreiben schriftlich bestätigt das ich ab 1.4.04 versichert bin. mein mitgliedsantrag lautete auf 1.4.04, das erste "begrüßungsschreiben" der taunus zur vorlage beim arbeitgeber heißt mich zum 1.4.04 willkommen und das schreiben mit der versicherungskarte sagt auch eine mitgliedschaft zum 1.4.04 aus. und weil ich beim arbeitsamt erst ab 2.4.04 als arbeitslos gemdelt war wollen die jetzt die kündigung nicht akzeptieren ??? im gesetz heißt es doch zum ablauf des übernächsten monats nach eingang der kündigung. die kündigung ist definitiv im juli bei der taunus eingegangen. was soll jetzt das gefasele um den 1. oder 2.4.04.
wenn man hier im forum die beiträge zur taunus liest dann ahne ich jetzt übeles. muss ich auch vor das sozialgericht ziehen um mein recht zu bekommen ? oder hilft hier auch der chat-service der taunus weiter?
für hilfe und anregungen bin ich dankbar
nh