problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)

nicole, (vor 7443 Tagen)

ich bin seit 1.4.04 mitglied der taunus-bkk. gehöre also zum kreis der leute die unter der annahme des damals niedrigen beitragssatzes eingetreten sind,obwohl zum 1.4. erhöht und fusioniert wurde. nun ist die zeit gekommen um das versicherungsverhältnis zu beenden. hab also der taunus am 18.7.05 die kündigung zum ablauf der mindestbindungsfrist (30.9.05) zugesandt.
was bisher nicht eintraf war die gesetzlich vorgeschriebene kündigungsbestätigung. gestern rief dafür so eine tante von der taunus an und sagt mit dem kündigungstermin gäbe es probleme.
ab 2.4.04 war ich für 5 wochen beim arbeitsamt gemeldet. die taunus hat mir aber in 2 schreiben schriftlich bestätigt das ich ab 1.4.04 versichert bin. mein mitgliedsantrag lautete auf 1.4.04, das erste "begrüßungsschreiben" der taunus zur vorlage beim arbeitgeber heißt mich zum 1.4.04 willkommen und das schreiben mit der versicherungskarte sagt auch eine mitgliedschaft zum 1.4.04 aus. und weil ich beim arbeitsamt erst ab 2.4.04 als arbeitslos gemdelt war wollen die jetzt die kündigung nicht akzeptieren ??? im gesetz heißt es doch zum ablauf des übernächsten monats nach eingang der kündigung. die kündigung ist definitiv im juli bei der taunus eingegangen. was soll jetzt das gefasele um den 1. oder 2.4.04.
wenn man hier im forum die beiträge zur taunus liest dann ahne ich jetzt übeles. muss ich auch vor das sozialgericht ziehen um mein recht zu bekommen ? oder hilft hier auch der chat-service der taunus weiter?
für hilfe und anregungen bin ich dankbar

nh

Re: problem bei kündigung der taunus ??

TAUNUS BKK @, (vor 7443 Tagen) @ nicole

Hallo Nicole,
sende Deine Daten doch bitte an den Chat-Service. Dann werden wir uns Deiner Angelegenheit annehmen. Alles weitere in der folgenden Mail.

Bis dahin

Chat-Service der TAUNUS BKK

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Goody Goodbear, (vor 7443 Tagen) @ TAUNUS BKK

* KOPFSCHÜTTEL*

Also wenn ich diesen Fall schon wieder sehe...

zugegeben:
die Aussage meines Threads vom 01.08.2005 12:31 war im Ton vielleicht nicht ganz fein und wenn man so will die Löschung durch die Radaktion nachvollziehbar

aber wenn ich diese Threads zur Taunus so lese...,

ja bin ich denn der Einzigste, der sich über diese Praxis des Umgangs der Taunus BKK mit ihren Versicherten und vor allem mit den Rechten ihrer Versicherten mehr als wundert ????

Mir will sich der Sinn nicht erschließen, warum die Taunus BKK ganz offenbar systematisch die Rechte Ihrer Mitglieder beschneidet und es offenbar kaum einen normalen Verwaltungsvorgang in dieser Kasse gibt, der ohne Beschwerden oder gar Klagen abgeschlossen werden kann.

Hat die Taunus BKK nicht nach der Klagewelle wegen der Verweigerung des Sonderkündigungsrechtes genug Schelte in der Öffentlichkeit bekommen ???

Warum sehen sich Mitglieder gezwungen Ratschläge/Hinweise zu Kündigungen oder dem Versand ganz normaler Unterlagen zum Krankengeld, im Internet einzuholen, weil ganz offenbar der normale Weg per Telefon/Fax/Brief auch nach dem Anmahnen bei der Taunus BKK nicht fruchtet ??? Und dann hoplahop meldet sich der ChatService der Taunus und die Probleme sind beseitigt ???

Und das ist normale Praxis in der Krankenkassenlandschaft ???

Wo bleiben die Stellungnahmen unserer Experten und Krankenkassenmitarbeiter hier im Forum ?

Und warum schweigt die Taunus BKK zu diesen Fragen ?

Wo bleiben die konkreten Antworten auf Fragestellungen und konstruktive Beiträge der Taunus BKK, wenn man sich diesen zweifelhaften aber auf jeden Fall einmaligen Chat-Service schon leistet ???


fragt Goody Goodbear aus Berlin


Von daher bleibe ich bei der Aussage meines gelöschten Beitrags vom 01.08.2005, ohne den Wortlaut hier zu wiederholen.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Hindus @, (vor 7443 Tagen) @ nicole

Hallo Nicole,

rechtlich ist die Sache klar geregelt:
1. Die Kasse hat die Kündigung umzudeuten, sofern vom Mitglied als Kündigungstermin ein nicht plausibles Datum genannt wird. In Deinem Fall also dann u.U. eben zum 31.10.05.
2. Die Kasse ist verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungs-bestätigung auszustellen. Insoweit ist die Hinhaltetaktik der Taunus BKK und der Verweis auf irgendwelche Probleme nicht nachvollziehbar und außerdem rechtswidrig.

Gruß
Andy

Re: problem bei kündigung der taunus ??

ichweissbescheid, (vor 7443 Tagen) @ TAUNUS BKK

Ich muss mal ganz DOOF nachfragen. Die Taunus BKK leistet sich einen CHAT-SERVICE? Da sitzt ein Mitarbeiter den ganzen Tag am PC und schaut in Chats/Foren nach?

Muss ich das glauben, gibt es das wirklich?

Bitte um Aufklärung, das wäre ja einzigartig und unsinnig zugleich. Bei guter Arbeit und wenig klagen (Klagen) wäre dies doch ebenso unnötig dazu.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

nicole, (vor 7443 Tagen) @ nicole

das soll jemand verstehen ??

laut taunus bkk zählt die mindestbindungsfrist bei beginn der mitgliedschaft am 1.4.04 bis zum 30.9.05, so wie ich gekündigt habe.
da ich ab 2.4.04 arbeitslos gemeldet war zählt lt. taunus bkk die mindestbindungsfrist bis zum 31.10.05.
also ein tag späterer versicherungsbeginn bedeutet einen monat länger versichert ?
und zwei tage später versichert heisst dann zwei monate länger versichert oder welche logik steht dahinter.
ist der zweite und dritte nicht genauso wie der erste tag eines monats - tag des gleichen monats, woher kommt die auffassung man könnte bei der frage der kündigung einzelne tage des monats des versicherungsbeginns heranziehen ?
im gesetz steht doch nur das ab dem datum der kündigung mit ablauf des übernächsten monats gekündigt werden kann. vom 18.7.05 aus ist das der 30.9.05.
im gesetz steht nix das man noch schauen muss, ob man am ersten eines monats oder zweiten oder dritten ect die versicherung begonnen hat.

muß dazu sagen,daß ich bis 31.3.04 familienversichert war,da ich eine ausbildung (staatl. anerkannte berufsausbildung ohne Vergütung) gemacht habe. letzter ausbildungstag war wohl der 1.4.04,daher beim arbeitsamt erst ab 2.4.04 arbeitslos gemeldet.

weiß jemand rat ???

nh

Re: problem bei kündigung der taunus ??

ppp, (vor 7443 Tagen) @ nicole

Also ganz klare Regelung

Du musst 18 Monate versichert sein. Wenn Du zum 02.04.05 eingetreten bist und zum 30.09.05 kündigst sind dies nun mal keine 18 Monate. Auch wenn nur ein Tag fehlt. Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich. Der 31.10.05 ist
dann nunmal der nächst mögliche Termin.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Sora, (vor 7443 Tagen) @ nicole

Die Taunus BKK hat da leider schon recht. Laut Gesetz muss man mindestens 18 Monate versichert gewesen sein, bevor man die Kasse wechseln darf.
Wenn deine Mitgliedschaft tatsächlich erst zum 02.04.2004 begonnen hat, sind diese 18 Monate am 01.10.2005 beendet. Eine Kündigung kann per Gesetz jedoch immer nur zum Ablauf eines Monates wirksam werden. Der erste mögliche Termin ist somit der 31.10.2005!
Die Kündigung müßte aber von der Taunus BKK generell anerkannt werden und vom 30.09.2005 automatisch auf den 31.10.2005 berichtigt werde, ohne dass du neu kündigen mußt.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Egon, (vor 7442 Tagen) @ ichweissbescheid

Welche Krankenkasse hat heutzutage denn keinen Chat-Service?
Der entsprechende Mitarbeiter hat aber noch andere Aufgaben als den ganzen Tag zu chatten.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

nicole, (vor 7442 Tagen) @ Sora

nun gut also zwei sachen habe ich jetzt verstanden:

erstens:
vom 2.4.04 aus gerechnet laufen die 18 monate mindestbindung erst am 01.10.05 ab,womit man erst zum ablauf des monats also 31.10.05 wechseln kann. - ok

zweitens:
unabhängig vom tatsächlichen termin meines wechsels hat es die taunus bkk versäumt, eine entsprechende kündigungsbestätigung auszustellen - notfalls eben mit hinweis auf veränderten termin.

aber jetzt kommts:

das ganze problem um den 1. oder 2.4.04 hat zum großen teil die taunus selbst verschuldet !
ich habe gerade mit meiner krankenkasse telefoniert, bei der ich vor der taunus bkk versichert war.
es war eine familienversicherung über meine mama,dort hat man nachgeschaut das meine familienversicherung zum 31.3.04 endete. eine entsprechende mitteilung muß die taunus für meine aufnahme auch bekommen haben. immerhin kann man doch wohl nur mit einer kündigungsbestätigung der alten kasse bei einer neuen kasse aufgenommen werden.
warum hat die taunus nicht bemerkt, daß die familienversicherung am 31.3.04 endete,ich eine mitgliedschaft zum 1.4.04 beantragte,aber erst am 2.4.04 beim arbeitsamt als arbeitslos gemeldet wurde ???
und was ist jetzt überhaupt mit dem 1.4.04 ?
die taunus bkk stellt sich jetzt auf die position,das ich erst ab 2.4.04 versichert bin,bei der alten kasse bin definitiv zum 31.3.04 raus, also einen tag gar nicht krankenversichert ???

jetzt verstehe ich warum hier so viele negative beiträge über die taunus verbreitet werden. wenn die nicht mal so einfache sachen merken ???

kann ich der taunus unter dieser konstellation den 1.4.04 doch noch als versicherungstag aufzwingen ??
hab mir jedenfalls von der alten kasse die mitgliedsbestätigung (ablauf zum 31.3.04) nochmal zuschicken lassen.

bin für gute tipps echt dankbar!!!!

nh

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Sora, (vor 7442 Tagen) @ nicole

Das wird dir nicht viel bringen.
Eine Familienversicherung brauchst du ja nicht zu kündigen, die endet bei Eintritt einer Pflichtversciherung automatisch.
Wenn du erst ab 02.04.2004 pflichtversichert warst, müsste deine alte Kasse die Familienversicherung noch bis 01.04.04 laufen lassen.
Allerdings hat die TaunusBKK deiner alten Kasse eine Mitteilung schicken müssen, damit die die Familienversicherung auch beenden kann. Wenn diese Mitteilung tatsächlich auf den 01.04.2004 ausgestellt war, würde ich nochmal nachhaken.

Re: problem bei kündigung der taunus ??

Tobi @, (vor 7442 Tagen) @ nicole

Das Problem mit dem Versicherungsbeginn liegt nicht bei der Taunus, sondern hängt mit der Anmeldung durch das Arbeitsamt zusammen:
Um Mitglied einer Krankenkasse zu werden, muß man zum einen einen entsprechenden Antrag stellen (natürlich auch mit einem "Beginn-Datum").
Als zweiten - entscheidenden - Schritt macht der Arbeitgeber (in diesem Fall das Arbeitsamt) eine Anmeldung bei der Krankenkasse.
Das Datum dieser Anmeldung ist maßgebend.
Es kann hier öfters zu Unterschieden kommen, z.B. wenn ein Arbeitnehmer Stundenlohn erhält, der 01. eines Monats auf ein Wochenende fällt und man erst am 02. oder 03. zu arbeiten beginnt - oder eben bei Beginn einer Arbeitslosigkeit.

Bestand vor der eigenen Versicherung eine Familienversicherung, meldet übrigens die neue Kasse den (exakten) Beginn der Mitgliedschaft an die alte Kasse, so können die Daten abgeglichen werden.
Kündigen muss man eine Familienversicherung nicht.

Wärst du vor der Taunus-Mitgliedschaft selbst versichert gewesen, hättest zum 31.03. gekündigt, hätte die Mitgliedschaft bei der Taunus auch zum 02.04. begonnen. Am 01.04. hättest du einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" gehabt, d.h. deine bereits gekündigte Kasse wäre im Fall der Fälle eingesprungen.

Ist der Chat-Service wirklich die Regel ??

Goody Goodbear, (vor 7436 Tagen) @ Egon

So so... ein Chat-Service, wie bei der Taunus ist also keine Ausnahme, sondern die Regel.

Fragt sich nun der Goody, warum bisher einzig der Chat-Service der allseits beliebten Taunus BKK in diesem Forum so lebhaft auftritt. Warum sind die Chat-Services der anderen Krankenkassen so auffällig "sprachlos" ?

Apropos: Wie lautete gerade die Kontaktadresse des Chat-Services deiner Krankenkasse ?

Bestimmt gibt es in diesem Forum Interessierte, die auch mit Deinem Arbeitgeber bei Fragen / Anregungen / Problemen in einen mindestens so konstruktiven Meinungsaustausch treten wollen, wie mit dem der Taunus BKK.

bärenstarke Grüße aus Berlin


Ergänzung: Zweifelsfrei ist diese Fragestellung von einem gewissen Zynismus getragen und nicht wirklich erwarte ich eine zufrieden stellende Antwort...

Meine momentane Krankenkasse jedenfalls scheint dann doch eine Ausnahmesituation zu bekleiden.
Auf Nachfrage verneinte man mir die Existenz eines Chat-Services oder ähnlich unnützer Strukturen.
Dafür habe seit der Aufnahme in die Kasse eine Liste für mich zuständiger Sachbearbeiter, die ich per Telefondurchwahl oder per Fax, oder per email direkt erreichen kann.
Und die Telefongebühren zum Erreichen meiner Sachbearbeiter kosten kaum den Bruchteil dessen, was man beispielsweise bei der Taunus BKK (beim Verweilen in endlosen Warteschleifen und beim unnötigen Diskutieren mit unfreundlichen, launischen, nicht zuständigen, ... , -Bearbeitern) zwangsweise "verbraten" muß.

Re: Ist der Chat-Service wirklich die Regel ??

ichweissbescheid, (vor 7436 Tagen) @ Goody Goodbear

Dann ist meine Kasse auch eine Ausnahme; sind es schon 2. Was nun?

tz tz tz

Re: Ist der Chat-Service wirklich die Regel ??

Tobi @, (vor 7436 Tagen) @ ichweissbescheid

Ich wüßte schon die dritte...

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