Also Matthias wenn du mit deinen 21 Jahren die Hilfe von diesem Forum benötigst, dann sorry!
Geh" mal in deine Stadt oder Kreisstadt zu den 2-3 Krankenkassen die da sind, greif die Werbegschenke ab und schau wieviel Geld es von dem Bonusmodellen zurück gibt!
(Bloß keine Tupperware-Geschenke! Nur Bares ist Wares!!!).
Vergiß die BKK"s keine Kasse kann länger als ein Jahr ihren Beitrag günstig halten!
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...und dann noch der netter Hinweis auf Leistung und Service dieser DAK....schau dir einfach auch hier die Beiträge der Vergangenheit an oder schau in die Tagespresse!
Rentner hilflos: "Ohne dieses Medikament werde ich blind"
Krankenkasse will Ablehnung der Kostenübernahme überdenken
Zippendorf • Rentner Winfried B. versteht die Welt nicht mehr: Er hat eine seltene Augenerkrankung und benötigt zur Behandlung ein spezielles Medikament, das ihm der Chefarzt der Schweriner Augenklinik verschrieben hat. Doch seine Krankenkasse, die DAK, weigert sich, die Kosten dafür zu übernehmen. "Wenn ich an einem hilflos am Straßenrand liegenden Mann vorübergehe ohne zu helfen, ist das unterlassene Hilfeleistung. Was ist daran anders als in meinem Falle, wenn ich das einzige Medikament, das mir helfen könnte, nicht bekomme?"
Bei Winfried B. wurde am 9. Juni bei einer Untersuchung in der Augenklinik der Helios-Kliniken Schwerin eine seltene Augenkrankheit diagnostiziert, die bei unzureichender Behandlung rasch zur Erblindung führt. Der Chefarzt der Klinik empfahl die so genannte Photodynamische Therapie (PDT). Patient Winfried B. stellte bei seiner Krankenkasse, der DAK, den Antrag auf Kostenübernahme der teuren Behandlung.
Dies wurde noch im selben Monat abgelehnt. In der Begründung der Kasse heißt es: "Diese Form der Erkrankung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom gemeinsamen Bundesausschuss (der Ärzte und Krankenkassen) für die Genehmigung noch nicht anerkannt." "Ich war entsetzt, ich konnte diese Entscheidung nicht fassen", berichtet der 71-Jährige. Er habe umgehend schriftlich Widerspruch eingelegt. Der Chefarzt der Augenklinik, Prof. Dr. Wilhelm, bescheinigte, dass die photodynamische Therapie derzeit als einzige Methode angesehen werde, mit der dem Patienten Winfried B. geholfen werden könne.
Hoffnungsvoll schickte Rentner B. das Schreiben an die Widerspruchsstelle ab – und wurde wenige Tage später bitter enttäuscht. Das für die Therapie empfohlene Medikament sei für die Behandlung dieser Indikation nicht zugelassen, hieß es in der Begründung. Patient B. war niedergeschlagen, wollte aber nicht aufgeben. "Ich brauche diese Therapie. So habe ich die erste Behandlung aus eigener Tasche bezahlt und dafür das Geld, das wir für unsere Goldene Hochzeit gespart hatten, geopfert", berichtete er. Er wolle sich nun nochmals an seine Krankenkasse wenden und auf die Besonderheit der Situation aufmerksam machen. Notfalls müsse er vors Sozialgericht ziehen, sagte Patient B.