GEK erstattet Anthroposophische Medizin (Gesetzliche Krankenkassen)

gut_und_günstig, (vor 7425 Tagen)

aktuell von der GEK-Homepage:


11.08.2005 - Anthroposophische Medizin wird erstattet

Mehr Gestaltungsspielraum für besondere Therapien
Schwäbisch Gmünd (GEK). Die für ihre Kundenfreundlichkeit mehrfach ausgezeichnete Gmünder ErsatzKasse GEK setzt jetzt mit Leistungen zur anthroposophischen Medizin wieder ein Zeichen für den besonderen Dienst am Kunden. Den Weg dafür hat das Bundessozialgericht frei gemacht.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass Leistungen der anthroposophischen Medizin als besondere Therapierichtung anzusehen sind und damit grundsätzlich zum Leistungskatalog der Krankenkassen zählen. Als erstattungsfähige Leistungen der anthroposophischen Medizin nennt das BSG ausdrücklich:

die Heileurythmie
die Maltherapie
das plastisch-therapeutische Gestalten
die rhythmische Massage nach Wegmann und
die therapeutische Sprachgestaltung

"Mit dieser wegweisenden Entscheidung bringt das BSG mehr Klarheit zu der umstrittenen Frage, welche Leistungen der besonderen Therapierichtungen die Kassen bezahlen müssen," erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Gmünder ErsatzKasse GEK, Dr. jur. Rolf-Ulrich Schlenker. Zu den besonderen Therapierichtungen gehören nach dem Sozialgesetzbuch die anthroposophisch orientierte Medizin, die Homöopathie sowie die Pflanzenheilkunde.

Die GEK war schon immer den besonderen Therapierichtungen gegenüber aufgeschlossen, weil sie die Therapiefreiheit zugunsten der Patienten erweitern und oft eine sehr wirtschaftliche Behandlungsform darstellen Deshalb erhalten die GEK-Versicherten ab sofort die Kosten für die genannten Leistungen erstattet. Voraussetzung für die Vergütung durch die GEK ist, wie bei allen anderen Leistungen, dass der Arzt oder Therapeut die Versorgung nach wirtschaftlichen Maßstäben erbringt.

Dr. Schlenker: "Wir freuen uns über diese Entscheidung, da sie eine positive Antwort auf den jahrelang schwelenden Streit zu den besonderen Therapieeinrichtungen darstellt und neuen Gestaltungsspielraum schafft." Deshalb prüfe die GEK derzeit, welche weiteren Leistungen der besonderen Therapierichtungen erfasst werden und damit den Versicherten der Krankenkasse zugute kommen können.

nix neues

Ulrich, (vor 7424 Tagen) @ gut_und_günstig

Hallo!
Deine Mail ist nix neues: http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/newsanzeige&Id=169

Gruß, Uli ;-)

Re: GEK erstattet Anthroposophische Medizin

Elgin Fischbach @, (vor 7424 Tagen) @ gut_und_günstig

Endlich "mal was Positives für diejenigen gesetzlich Versicherten, die Komplementär- und Alternativmedizin - vielleicht sogar aus eigener konkreter Erfahrung heraus - als sinnvolle Ergänzungen des GKV-Leistungskataloges betrachten!

Leider bin ich seit 01.07.2005 TK-Mitglied (weil das bundesweite Modellprojekt für anthroposophische Medizin der IKK Hamburg am 31.03.2005 ersatzlos ausgelaufen war und ich mir deshalb schon kurz danach konkrete Gedanken über einen Kassenwechsel gemacht hatte) und muss nun die 18-monatige Bindungsfrist einhalten (sofern die TK bis dato keine Beitragssatzerhöhung vornimmt). Allerdings hat die TK im Rahmen der integrierten Versorgung ein "Netzwerk Ganzheitsmedizin" gegründet, an dem auch anthroposophische Kliniken und Ärzte beteiligt sind. Und vielleicht wird die TK ja nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen bald "nachziehen", was die praktische Umsetzung des in der GEK-Homepage angesprochenen und für alle gesetzlichen Krankenkassen relevanten BSG-Urteiles anbelangt.

Gruß
Elgin

Re: GEK erstattet Anthroposophische Medizin

Daniel @, (vor 7423 Tagen) @ Elgin Fischbach

Liebe Elgin,

ich denke, dass auch andere Kassen mit der Alternativmedizin nachziehen werden, da es bekannterweise hierzu ein Urteil des Sozialgerichtes gibt.

Warte einfach mal die Zeit ab...

Daniel

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