Frage: Freiwillig Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

Jonno, (vor 7413 Tagen)

Ich habe mal ne Frage: ich werde mich in den nächsten Monaten selbständig machen.

Da mein Einkommen zu Anfang gering sein wird, wird mein Beitragssatz wahrscheinlich nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze bemessen, oder? Das wären monatlich 1.811,25 Euro.

Nun wollen die natürlich immer für den Antrag einen Einkommensnachweis. Den kann ich aber nicht vorlegen, da ich ja noch garnichts erwirtschaftet habe! Momentan bin ich noch über meine Frau familienversichert und beziehe kein Einkommen.

Wie gehen die Krankenkassen denn in einem solchen Fall vor? Was muss ich beachten?

Kann mir jemand helfen? - bin dankbar für jeden Tip!

Re: Frage: Freiwillig Versicherte

Elgin Fischbach @, (vor 7413 Tagen) @ Jonno

Falls Du einen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nimmst, gelten für Dich etwas geringfügigere Einkommensgrenzen.

Prüfe in jedem Fall diese Möglichkeit, an staatliches Geld heranzukommen. Denn nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit auf diese Art und Weise gestaffelt staatlich bezuschusst.

Zur Beantragung dieser Sozialleistung bei der für Dich örtlich zuständigen Agentur für Arbeit solltest Du einen Gründungsplan für Dein Unternehmen vorlegen (der in früheren Jahren nicht erforderlich war, jedoch mittlerweile vom Gesetzgeber zur Leistungsabsicherung eingefordert wird).

Gruß
Elgin

Re: Frage: Freiwillig Versicherte

Willi Schwarz @, (vor 7394 Tagen) @ Jonno

Hallo,
kann mir jemand genau sagen, wieviel Bruttoeinkommen die Höchstgrenze für den niedrigsten Beitragssatz in einer freiwilligen Krankenversicherung bildet ? Ich habe da etwas von € 805,00 gehört - stimmt dieser Betrag ?
Besten Dank für Eure Bemühungen.
Willi Schwarz

Re: Frage: Freiwillig Versicherte

Elgin Fischbach @, (vor 7394 Tagen) @ Willi Schwarz

Die Grenze von 805,00 € gilt nur bei nicht Selbstständigen, für Selbstständige gelten andere - höhere - Basisgrenzen. Diese sind wiederum in ihrer Höhe davon abhängig, ob jemand einen Existenzgründungszuschuss (Stichwort: Ich-AG) der Bundesagentur für Arbeit erhält oder nicht. Wer als Existenzgründer von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend gefördert wird, profitiert von etwas abgesenkten Basisgrenzen - die jedoch immer noch deutlich über den 805,00 € für nicht Selbstständige liegen.

Gruß
Elgin

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