Re: Kassenbeitrag (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitssuchende, die aufgrund ihrer Einkommens-/Vermögensangaben kein Arbeitslosengeld II erhalten und durch eine dann notwendige freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse wegen ihres dort fälligen Krankenkassenbeitrages unter die "Bedürftigkeitsgrenze" rutschen würden, einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen können.
Sprechen Sie diesbezüglich bei der für Sie örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vor und stellen Sie dort einen entsprechenden schriftlichen Antrag.
Gruß
Elgin