Kassenbeitrag (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas Fritsch @, (vor 7379 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage hier im Namen meiner Ex-Frau nach.
Wir werden jetzt geschieden., d.h. meine Frau muß sic ab Dezember selber krankenversichern. Sie ist erwerbslos und erhält nur den geforderten Ehegatenunterhalt. dadurch wird das Geld sehr knapp werden bei Ihr. Laut Aussage vom Arbeitsamt bekommt Sie kein Harz 4.. welche Möglichkeiten hat Sie um Unterstützung bei den kassenbeiträgen zu bekommen. Sie arbeitet nebenbei bis zu einer Summer von 200€ , sowie es aussieht wird sie allein für den Kassenbeitrag arbeiten müssen .. Das kannst doch nicht sein. Wir bitte deshalb dringend um Antwort. ICH danke im Namen meiner Ex-FRau. Thomas

Re: Kassenbeitrag

Elgin Fischbach @, (vor 7378 Tagen) @ Thomas Fritsch

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitssuchende, die aufgrund ihrer Einkommens-/Vermögensangaben kein Arbeitslosengeld II erhalten und durch eine dann notwendige freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse wegen ihres dort fälligen Krankenkassenbeitrages unter die "Bedürftigkeitsgrenze" rutschen würden, einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen können.

Sprechen Sie diesbezüglich bei der für Sie örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vor und stellen Sie dort einen entsprechenden schriftlichen Antrag.

Gruß
Elgin

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