Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Dirk Bolender @, (vor 7378 Tagen)

Hallo,

ich hoffe jemand kennt sich mit meinem Problem aus.

Zu Beginn meiner freiwilligen Mitgliedschaft (als Freiberufler) bei der Vaillant BKK mussten Angaben zum geschätzten Bruttoeinkommen gemacht werden.
Der Geschätzte Betrag lag über der Beitragsbemessungsgrenze.
Somit zahlte ich über Monate den max. Beitrag.
Tatsächlich habe ich aber wesentlich weniger Geld eingenommen.
Gerne hätte ich die zuviel gezahlten Beiträge zurück, aber die Krankenkasse weigert sich. Sie sagen ich hätte die geänderten Verhältnisse umgehend mitteilen müssen. Mir lagen aber keine offiziellen Bescheide, z.B. vom Finanzamt vor, schon garnicht vom entsprechenden Zeitraum.

Wer hat Recht?

Ich oder die Vaillant BKK

Vielen Dank für Eure Hilfe

Dirk

Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung

Horst Sähover, (vor 7378 Tagen) @ Dirk Bolender

Grundsätzlich wird bei Selbstständigen bei der Beitragsberechnung auf das Einkommen zurückgegriffen, dass der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid ausweist. Beitragsänderungen wirken sich dabei immer nur für die Zukunft aus. Es sei denn, der Bescheid wird zu spät vorgelegt. Dann gibt es auch Nachberechnungen.

Wer sich neu selbstständig macht erhält dagegen eine Beitragseinstufung unter Vorbehalt. Das heißt, wenn das tatsächliche Einkommen höher war, dann kommt es zu Nachberechnungen. War das Einkommen tatsächlich niedriger, dann wirkt sich das nur für die Zukunft aus. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Einkommensänderungen auch mit einem Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes nachzuweisen. Das klingt einfach, ist meist aber in der Praxis nicht so richtig umsetzbar.
Wenn sich die Krankenkassen allerdings nicht an diese Spielregeln halten, dann gibt des "voll Ärger" mit dem Bundesversicherungsamt BVA), dass die Krankenkasse gerne mit praxisfremden Anweisungen ärgert und im Risikostrukturausgleich mit finanziellen Nachteilen bestraft..
Wenn ich selbstständig wäre, würde ich ich die Verfahrensweise der Krankenkassen Widerspruch einlegen und bis zum Bundessozialgericht hin klagen. Vielleicht wachen dann der Gesetzgeber und das BVA auf.

Klarzustellen ist, dass die BKK Vaillant ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Re: Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung

Dirk Bolender @, (vor 7376 Tagen) @ Horst Sähover

Hallo Herr Sähover,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Der Verlauf des ganzen war genau wie folgt:

1. Start der freiberuflichen Tätigkeit Nov. 2002 und Einstufung zur Zahlung des Mindestbeitrages.
2. Mai 2004, Meldung als arbeitslos und Übernahme der Zahlungen an die Krankenkasse durch das Arbeitsamt.
3.Dez. 2004 Abmeldung beim Arbeitsamt und beantwortung des von der Krankenkasse zugeschickten Fragebogens zum Bruttoeinkommen.
4. Einstufung, aufgrund des von mir geschätzten Bruttoeinkommes (über der B.-Grenze), zur Zahlung des Höchstbeitrages. Offizielle Dokumente wurden nicht angefordert.
5.Den Einkommessteuerbescheid für 2003 als Nachweis habe ich aber erst danach, im März 2005 erhalten.

Wie lange gilt man den eigendlich als Existenzgründer?
Wird dieser Status in der Zeit der Übernahme der Beiträge durch die Agentur für Arbeit unterbrochen oder beendet?
Hätte ich die tatsächliche Höhe der Einkommens jeden Monat nachweisen müssen?

In der Zwichenzeit habe ich lesen können, dass die Kassen nur zur Einbehaltung von zuviel gezahlten Beiträgen aufgrund von falsch berechneten Bruttoeinkommen berechtigt sind, wenn daraufhin auch mehr Leistungen erbracht wurden als ohne dieses höheren Betrages.

Fragen über Fragen

Gruß


Dirk Bolender

Re: Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung

Dirk Bolender @, (vor 7376 Tagen) @ Horst Sähover

Hallo Herr Sähover,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Der Verlauf des ganzen war genau wie folgt:

1. Start der freiberuflichen Tätigkeit Nov. 2002 und Einstufung zur Zahlung des Mindestbeitrages.
2. Mai 2004, Meldung als arbeitslos und Übernahme der Zahlungen an die Krankenkasse durch das Arbeitsamt.
3.Dez. 2004 Abmeldung beim Arbeitsamt und beantwortung des von der Krankenkasse zugeschickten Fragebogens zum Bruttoeinkommen.
4. Einstufung, aufgrund des von mir geschätzten Bruttoeinkommes (über der B.-Grenze), zur Zahlung des Höchstbeitrages. Offizielle Dokumente wurden nicht angefordert.
5.Den Einkommessteuerbescheid für 2003 als Nachweis habe ich aber erst danach, im März 2005 erhalten.

Wie lange gilt man den eigendlich als Existenzgründer?
Wird dieser Status in der Zeit der Übernahme der Beiträge durch die Agentur für Arbeit unterbrochen oder beendet?
Hätte ich die tatsächliche Höhe der Einkommens jeden Monat nachweisen müssen?

In der Zwichenzeit habe ich lesen können, dass die Kassen nur zur Einbehaltung von zuviel gezahlten Beiträgen aufgrund von falsch berechneten Bruttoeinkommen berechtigt sind, wenn daraufhin auch mehr Leistungen erbracht wurden als ohne dieses höheren Betrages.

Fragen über Fragen

Gruß


Dirk Bolender

Zu hohe Beitragsbemessung bei Selbststänidgen

Horst Sähover, (vor 7376 Tagen) @ Dirk Bolender

Sehr geehrter Herr Bolender,
als Existenzgründer gilt, wer von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer sogenannten "Ich-AG" finanziell gefördert wird. Für die Berechnung des Mindestbeitrages gibt es bei Existenzgründern sogar noch eine niedrigere Beitragsbemessung als für "normale" Selbstständige. Das mit der Schätzung des Höchsteinkommens ist daher aus meiner Sicht "ziemlich dumm" gelaufen.

Das Einkommen soll normalerweise gewissenhaft im voraus und nicht für jeden einzelnen Monat geschätzt werden.

Der Hinweis, mit den 2 Monatsbeiträgen bezieht sich in Einzelfällen auf versicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Die Krankenkasse hat hier keine Chance, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Erstattung vorzunehmen. Es beibt nur das Widerspruchs-/Klageverfahren. Bei Bedarf könnte ich einen kurzen Mustertextvorschlag geben.
Trotzdem Kopf hoch und alles Gute.

Re: Zu hohe Beitragsbemessung bei Selbststänidgen

Dirk Bolender @, (vor 7369 Tagen) @ Horst Sähover

Sehr geehrter Herr Sähover,

nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ihr Angebot für die Textvorlage nehme ich gerne an.

Eventuel sollte ich auch meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und "kämpfen".

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.


Vielen Dank

Gruß


Dirk Bolender

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