Lohnkürzung (Gesetzliche Krankenkassen)

Klaus @, (vor 7361 Tagen)

Hallo,
ich bin zur Zeit freiwilliges Mitglied in einer GKV. Mein montaliches Einkommen schwankt und so bekam ich eine Mitteilung der Personalabteilung, dass mein Jahreseinkommen den entsprechnedne Betrag überschritten hat. Seitdem bezahle ich den Höchstsatz. Aus aktuellem Anlass nun meine Frage: Wenn mein Einkommen wieder sinkt, ab wann muss ich dann nicht mehr den Höchstsatz bezahlen?

Kennt sich da jemand aus?

Re: Lohnkürzung

Agion, (vor 7361 Tagen) @ Klaus

Hallo Klaus,

§ 6 SGB V regelt Folgendes:
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt

Umkehrschluß = sobald dies nicht mehr so ist liegen die Voraussetzungen für eine frw. Vesicherung nicht mehr vor.

Wenn es Dir jedoch nur darum geht nicht mehr den Höchstbeitrag zahlen zu müssen kann ich Dich beruhigen. Egal ob Höchstbeitrag oder nicht, Du zahlst ja prozentual von Deinem Einkommen den Beitrag. Du wirst also auch prozentual nie mehr oder weniger bezahlen. Sei froh, wenn Du den Höchstbeitrag zahlst. Das heißt Dein Einkommen ist so hoch, dass Du für den Teil des Einkommens über der BBG gar nix zahlen musst.

Viele Grüße

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