Re: Lohnkürzung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Klaus,
§ 6 SGB V regelt Folgendes:
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt
Umkehrschluß = sobald dies nicht mehr so ist liegen die Voraussetzungen für eine frw. Vesicherung nicht mehr vor.
Wenn es Dir jedoch nur darum geht nicht mehr den Höchstbeitrag zahlen zu müssen kann ich Dich beruhigen. Egal ob Höchstbeitrag oder nicht, Du zahlst ja prozentual von Deinem Einkommen den Beitrag. Du wirst also auch prozentual nie mehr oder weniger bezahlen. Sei froh, wenn Du den Höchstbeitrag zahlst. Das heißt Dein Einkommen ist so hoch, dass Du für den Teil des Einkommens über der BBG gar nix zahlen musst.
Viele Grüße