GKV mit freier Krankenhauswahl (Gesetzliche Krankenkassen)
Gibt es eine Aufstellung der GKV"en, bei denen man ohne Zusatzkosten das Krankenhaus frei wählen darf?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe
Ludwig Köster
Gibt es eine Aufstellung der GKV"en, bei denen man ohne Zusatzkosten das Krankenhaus frei wählen darf?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe
Ludwig Köster
jan, (vor 7331 Tagen) @ Ludwig Köster
bevor ich zur IKK direkt wechselte habe ich das selbe dort erfragt...
die freie Krankenhauswahl wurde mir dort bestätigt..
Eine liste der Krankenkassen mit diesen Wahlrecht kenne ich leider nicht.
Die AOK Sachsen-Anhalt hatte es bei mir damals auch angeboten glaube ich :)
gruß jan
richie, (vor 7323 Tagen) @ Ludwig Köster
Die freie Krankenhauswahl ist in der Regel bei den Betriebskrankenkassen eingeschränkt. Im Einzelfall kann man dies auch in der Homepage der jeweiligen Kasse nachlesen (z. B. Mobil Oil), vor allem BKKn, die nur regional auf ein oder nur wenige Bundesländer begrenzt sind, schränken die Krankenhauswahl meist ein.
Bei IKKn, AOKn und Ersatzkassen darf man das Krankenhaus normalerweise frei wählen.
Grüße Richie
dr.eisenbart, (vor 7323 Tagen) @ richie
Mir ist neu, dass auch Versicherte von Primärkassen ihr Krankenhaus in Deutschland (zumindest unter den Kassen-zugelassenen) frei wählen können. Soweit ich weiss, ist dies nur bei bundesweiten Ersatzkassen der Fall. Wenn also ein Versicherter der AOK-Bremen mit seinem Blinddarm unbedingt in die Charite will, muss er den ggf. höheren Pflegesatz selber bezahlen. Lass mich aber gerne - detailliert - eines besseren belehren.
Herizey, (vor 7321 Tagen) @ Ludwig Köster
Die Krankenshauswahl ist idR. in dem Sinne frei, dass bei nachgewiesener medizinisch besserer Versorgung in ein anderes Krankenhaus gewechselt werden kann.
Bei einem Termin (also keine Notfalleinlieferung) hat man die freie Fall zwischen allen Krankenhäusern (kassenzugelassen) in einem bestimmten Bereich (der so bei 50 km) liegt. Sollte - um im Beispiel zu bleiben - der Blinddarm aus medizinischer Sicht besser in Berlin als in Bremen behandelt werden können, so kann auf Antrag auf das weiter entfernte Krankenhaus genommen werden
dr.eisenbart, (vor 7320 Tagen) @ Herizey
Hallo, Herizey,
hmm, also ist die Krankenhauswahl nur frei, wenn dies aus medizinischer Sicht begründbar ist. Habe ich das richtig verstanden? Soweit ich weiss, ist bei den bundesweiten Ersatzkassen aber die Krankenhauswahl immer frei, also egal aus welchen Gründen der Versicherte ein anderes Krankenhaus wählt. Und wenn es "nur" der schlechte Ruf des Krankenhauses um die Ecke ist. Stimmt das? Bei AOKn und IKKn gibt es diese freie Krankenhauswahl nicht, stimmt das? Komplizierte Materie. Vielleicht kannst Du mir helfen. Arbeitest Du bei einer GKV?
Herizey, (vor 7319 Tagen) @ dr.eisenbart
Nein, ich arbeite bei keiner Kasse, ich habe nur ein, zwei persönliche Erfahrungen beim Thema "Krankenhauswahl".
Nach meinen Kenntnisstand mit der DAK besteht grundsätzlich "freie Wahl" - so weit, so gut. Aber wenn ich statt in Dortmund in München ins Krankenhaus will, so sollte ich besser vorher mit meiner Kasse reden, denn:
1. was "kostet" ein Zimmer/eine Behandlung in München?
2. wie schnell oder langsam werde ich aufgenommen?
3. nimmt mich das Krankenhaus überhaupt (freie Kapazitäten?)
4. wie komme ich hin (Selbstfahrer/KTW)?
Frei also schon, aber nicht ganz frei.
Noch etwas anders sieht es bei einer Notfalleinlieferung aus. Da kann ich erst einmal nicht sagen: Bringt mich nicht nach X, sondern nach Y. Und bin ich erst einmal in X, müssen medizinische Gründe vorliegen zur Verlegung (dies kann auch sein, dass ich schon mal in Y war und dort Daten/Erfahrungswerte vorliegen).
Senfdazugeber, (vor 7319 Tagen) @ dr.eisenbart
Hallo,
in einer Leistungs-Broschüre meiner AOK steht:
"AOK-Mitglieder haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern. Wir tragen die Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro je Tag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Kinder u. Jugendliche unter 18 brauchen keinen Eigenanteil leisten. Für Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweitbettzimmer oder Krankenhaus-Tagegeld vermitteln wir gerne eine Zusatzversicherung zum günstigen AOK-Preis"
Im Zweifelsfall würde ich halt vorher fragen, egal wo ich versichert bin.
Tobi , (vor 7319 Tagen) @ Ludwig Köster
Wenn ich mich noch richtig erinnern kann, hat jeder eine freie Krankenhauswahl.
Sollte aber ein anderes Krankenhaus als eines der nächstgelegenen gewählt werden und ist dies nicht medizinisch begründet, wird die Krankenkasse die Differenz des ggf. höhren Rechnungsbetrages dem Mitglied in Rechnung stellen.
Genauso sieht es bei der Erstattung der Fahrtkosten aus.
Thiesi , (vor 7309 Tagen) @ Tobi
Das klingt für mich nicht nachvollziehbar. Was spielt es für die Kasse für eine Rolle, in welches Krankenhaus ich gehe, um mir meinen Blinddarm entfernen zu lassen? Bleiben wir beim obigen Beispiel: Anstelle einer/eines Bremerin/Bremers könnte ja auch einer/einem Berliner/-in der Blinddarm durchbrechen. Dann könnte die Kasse die Kosten ja auch von niemandem zurückfordern. Warum sollte sie also bei einer/einem Bremer/-in dazu berechtigt sein?
Bye, K&K,
T-Zee
Markus, (vor 7309 Tagen) @ Thiesi
Bei der AOK Bayern steht es jedem Versicherten frei, in ein KHS seiner Wahl zu gehen, sofern es natürlich kein Privat-KHS ist, bzw. das KHS über die Karte abrechnen kann. Nur eben die Fahrtkosten können nur zum nächsterreichbaren gezahlt werden. Es gibt aber Kassen, die den (evtl.) höheren Pflegesatz vom Versicherten einfordern!
Daniel , (vor 7309 Tagen) @ Markus
Bei der DAK ist eine bundesweite Arzt- und Krankenhauswahl möglich. Es wird kein höherer Pflegesatz in Rechnung gestellt.
Bei der BKK Mobil-Oil wird grundsätzlich nur das nächsterreichbare Krankenhaus gezahlt.
Agion, (vor 7309 Tagen) @ Daniel
Hallo,
da brauchen wir uns über die Beitragssätze unserer KKn nicht zu wundern. Stellt Euch mal vor alle in Brandenburg wohnenden Mitglieder wollen sich in Berlin in der Charitee behandeln lassen obwohl es keine medizinische Notwendigkeit für dieses KH gibt.
Mit solchen Extra-Wünschen wird nur die Versichertengemeinschaft belastet!!
Und ich persönlich gehe lieber zur Mobil Oil mit 12,6% als zur DAK mit 13,8%. Da sehe ich, dass meine Beiträge nicht für werbeeffektive Sonderleistungen verpulvert werden.
Gregor, (vor 7309 Tagen) @ Agion
Wie mans sieht...
Ist die Leistungsfähigkeit der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser schlecht, bin ich im Krankheitsfall heilfroh, wenn ich die freie Krankenhauswahl habe. Das als Luxus hinzustellen, finde ich zumindest fragwürdig.
Die "Krankenhauswahl" sollte meiner Meinung nach sogar das wichtigste Kriterium sein, sich seine Krankenkasse auszuwählen. Ich jedenfalls möchte nicht, dass in irgend
einem 08/15-Krankenhaus an mir rumgepfuscht wird.