Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

hardl @, (vor 7304 Tagen)

ich bin seit Januar 05 bei der bkk conzelmann.Diese fusioniert jetzt mit der mh plus und daraus ergibt sich ein höherer Beitragssatz. Lt. Aussage der KK besteht kein Sonderkündigungsrecht da eine neue KK entstanden ist, die Bindungsfrist von 18 Mon. muss erfüllt werden.Hmmm
da war doch mal was mit der Taunus BKK. Stimmt das wirklich?

Re: Sonderkündigungsrecht

Seb, (vor 7304 Tagen) @ hardl

hallo hardl,

du hast recht! nach dem Fall Taunus BKK gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen im Zusammenhang mit Fusionen.

Viele Grüße

Seb

Re: Sonderkündigungsrecht

Agion, (vor 7304 Tagen) @ hardl

Hallo hardl,

nachdem die taunus bkk hier bis vor das bsg gezogen ist gilt:

bei jeder beitragssatzerhöhung, egal ob mir fusion oder ohne, kann das sonderkündigungsrechts §175 (4) SGB V genutzt werden.

Das heißt bei einer Fusion zum 01.01.06 mit Beitragserhöhung kann bis 28.02.2006 gekündigt werden.

Viele Grüße

Re: Sonderkündigungsrecht

BKK Conzelmann und mhplus BKK @, (vor 7303 Tagen) @ hardl

Hallo,
für die BKK Conzelmann und mhplus BKK kann ich bestätigen, dass für alle, die den "allgemeinen Beitragssatz" entrichten, natürlich ein Sonderkündigungsrecht gilt. Denn dieser steigt in Verbindung mit der Fusion von 12,5 auf 12,9 % (da Versicherte und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen, macht die Steigerung für Mitglieder 0,2% aus).

Eine Ausnahme gilt jedoch für Mitglieder, die den "ermäßigten Beitragssatz" entrichten (freiwillig versicherte Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld). Diese Versicherten profitieren infolge der Fusion von einer Senkung des "ermäßigten Beitragssatzes" von 12,0 % auf 11,6 %. Deshalb gibt es hier kein Sonderkündigungsrecht. Davon sind jedoch nur recht wenige Personen betroffen.

Für die allermeisten Versicherten gilt also der allgemeine Beitragssatz mit Sonderkündigungsrecht. Trotzdem: Vergleichen lohnt sich. Die mhplus BKK bietet ein super Preis-Leistungsverhältnis. Unabhängige Tests belegen das. Wär schade, wenn Sie uns verlassen würden.

Re: Sonderkündigungsrecht

Lars @, (vor 7282 Tagen) @ BKK Conzelmann und mhplus BKK

ihr krankenkassen sollte alle am lange arm verhungern.
ich weiss alle meine PIN-nummern bei ec-karte und handy. aber meinen krankenversicherungsbeitrag merke ich mir nicht. also, die fusion von conzelmann und mhplus erfolgte zum 01.01.2005. wo ist ber die eindeutige info der bkk conzelmann an ihre versicherten geblieben, die auf den neuen beitragssatz und eine darin enthaltene erhöhung hinweist, 12,9 statt 12,5%?

gibt"s da nicht eine ausdrückliche pflicht dies nicht im editorial/grusswort der kassenchefin zu verstecken? ein internetimpressum muss ja auch mittels ein, zwei klicks erreichbar sein.

hier haben die kassen einfach keinen bock auf klare infos der ach ja so in partnerschaft verbundenen kunden.

Re: Sonderkündigungsrecht

Shoppingqueeen, (vor 7282 Tagen) @ Lars

Hallo,
tja, so ist das nun mal, wenn man sich bei einer BKK versichert, die nicht die des eigenen Betriebes ist. Es reicht nämlich aus, einen Aushang am schwarzen Brett des Betriebes zu machen. Egal, wo der in Deutschland in Hintertupfing ist. Oder es folgt eine Veröffentlichung in der Mitgliederzeitung (die die wenigsten durchblättern).

Sorry, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wer sich ganz bewußt bei einer "Direktkasse" versichert, der darf nicht den Service einer Volkskasse erwarten.

LG, Sabine

P.S. Hast ja 2 Monate Zeit zu kündigen. Und soooo teuer sind die nun auch nicht. Es lohnt sich m.E. sowieso nicht für 10 Euro zu wechseln...

Re: Sonderkündigungsrecht

Cindy, (vor 7281 Tagen) @ Lars

Der Hammer ist ja, dass der Vorstand von MHplus und Conzelmann der gleiche Typ ist!!
Dieser Pfeiffer von der Mhplus der hier so nett gepostet hat war auch für den Marketing der Conzelmann zuständig.
Beitragsnachweise beider Kassen wurden vom gleichen Mitarbeiter dort bearbeitet.
Also genau wie bei der Taunus nur Augenwischerei, aber dafür ein>
Trotzdem: Vergleichen lohnt sich. Die mhplus BKK bietet ein super Preis-Leistungsverhältnis. Unabhängige Tests belegen das. Wär schade, wenn Sie uns verlassen würden.

Horido ihr Kassenmitarbeiter macht nur weiter so!!!!

Re: Sonderkündigungsrecht

Michael Pfeiffer @, (vor 7281 Tagen) @ Cindy

1. Jedes Mitglied wurde von uns extra angeschrieben und über die Veränderungen und den neuen "allgemeinen Beitragssatz" (12,9 %) informiert.

2. Alle, die den "allgemeinen Beitragssatz" bezahlen (der ist von 12,5 % auf 12,9 % gestiegen), haben ein Sonderkündigungsrecht!
Es gibt nur eine Ausnahme: Versicherte, die den "ermäßigten Beitragssatz" bezahlen, haben kein Sonderkündigungsrecht. Warum? Ganz einfach, der ist von 12,0 % auf 11,6 % gesunken. Das heißt es gibt Versicherte, die durch die Vereinigung mit der mhplus Geld sparen. Aber auch diese Versicherten können in den meisten Fällen kündigen. Voraussetzung: Sie müssen die gesetzliche 18-monatige Bindungsfrist erfüllen.

3. Die BKK Conzelmann wurde in Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus geführt - das haben wir stets offen kommuniziert. Es gibt genügend Beispiele von anderen Krankenkassen, die in gleicher Weise kooperieren.
Es gibt aber nicht nur "Verwaltungsgemeinschaften", sondern auf allen Ebenen eine zum Teil sehr weitgehende Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, die nach außen im Wettbewerb stehen - Beispiele: Für die Prüfung und Abrechnung von Rezepten haben BKK und IKK Arbeitsgemeinschaften gebildet. Ebenso für die gemeinsame Entwicklung und den Betrieb von Software-Programmen. Die Verträge mit den Ärzten werden über die Landesverbände meist gemeinsam ausgehandelt... usw.

4. Und das eine andere BKK oder "Volkskasse" (was auch immer das sein ist?!) besser sein soll als die mhplus, muss mir erst mal einer beweisen. In der Zeitschrift Ökotest (Ausgabe 7/2005) hat die mhplus letztes Jahr in Sachen Leistungen als beste BKK Deutschlands abgeschnitten.

Michael Pfeiffer
Pressesprecher der mhplus

Re: Sonderkündigungsrecht

Shoppingqueen, (vor 7281 Tagen) @ Michael Pfeiffer

4. Und das eine andere BKK oder "Volkskasse" (was auch immer das sein ist?!) besser sein soll als die mhplus, muss mir erst mal einer beweisen. In der Zeitschrift Ökotest (Ausgabe 7/2005) hat die mhplus letztes Jahr in Sachen Leistungen als beste BKK Deutschlands abgeschnitten.

Behaupten das nicht alle, die irgendwann und irgendwo mal ein Lob bekommen haben? Ich nehme als unabhängigen Vergleich einmal den Deutschen Kundenmonitor. Und da waren die Bundesknappschaft, GEK und TK die Sieger.

LG, S.

Re: Kundenmonitor

Michael Pfeiffer @, (vor 7281 Tagen) @ Shoppingqueen

Mit dem "Kundenmonitor" Deutschland veröffentlicht die ServiceBarometer AG (München) jährlich eine branchenübergreifende Benchmarkingstudie zur Kundenorientierung im deutschen B-to-C-Markt. Es geht vor allem um Kundenzufriedenheit. In der Zeit vom 1. April bis 10. August 2005 wurden insgesamt 19.396 Kunden repräsentativ für die deutsche Bevölkerung befragt und dabei 19 Branchen untersucht. Seit Jahren schneidet die GEK als beste Krankenkasse ab und vermarktet dies entsprechend.

Da eine Zufallsstichprobe der deutschen Bevölkerung befragt wird, waren darunter (zufällig!) auch 12 Versicherte der mhplus und 11 Versicherte der BKK Conzelmann, die ebenso nach ihrer Zufriedenheit etc. befragt wurden.

Leider sind die Ergebnisse unserer Versicherten bei weitem nicht repräsentativ. Aus der Zufallsstichprobe heraus hätten mindestens 100 bis 200 Kunden der mhplus antworten müssen, um statistisch einigermaßen verlässliche Aussagen zu erhalten. Deshalb sind die Ergebnisse der Studie für die mhplus und die meisten anderen BKK und IKK weder interessant noch vewertbar (außerdem kostet der Erwerb der Studie rund 12.000 Euro). Wir wissen also nicht, was unsere Kunden geantwortet habe und selbst wenn wir es wüssten, dürften wir die Ergebnisse wegen der fehlenden Repräsentativität nicht vermarkten.

Kurz:
Durch die Art der Befragung wird keine Krankenkasse mit weniger als etwa einer Million Mitglieder jemals in der Lage sein, repräsentative Ergebnisse zu erzielen, um sich mit der GEK oder anderen großen Ersatz- und Ortskrankenkassen zu vergleichen. Als Leistungsvergleich von Krankenkassen ist die Studie daher absolut ungeeignet.

Michael Pfeiffer
Pressesprecher der mhplus

Re: Sonderkündigungsrecht

Michael Pfeffer, (vor 7281 Tagen) @ Michael Pfeiffer

Michael Pfeiffer: "Jedes Mitglied wurde von uns extra angeschrieben und über die Veränderungen und den neuen "allgemeinen Beitragssatz" (12,9 %) informiert."

--> Komisch dieser angebliche Brief kam wohl bei mir nicht an!

Re: Sonderkündigungsrecht

Shoppingqueen, (vor 7280 Tagen) @ Michael Pfeffer

vielleicht wurden ja nur die freiwillig Versicherten angeschrieben? Ist zumindestens üblich und meine ich auch noch bezahlbar. Alle anzuschreiben kostet ja auch ein paar Euro Verwaltungskosten....

LG, S.

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