krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)

Fragender @, (vor 5889 Tagen)

Hi, ich habe folgende Frage:

Ich bin 45 Jahre alt, im Angestelltenverhältnis und krankenpflichtversichert. Mein Ehemann ist selbständig und privat krankenversichert.

In 10 Jahren möchte ich aufhören, zu arbeiten und von meinem Ersparten leben. Dann wäre ich also nicht mehr als Angestellte versicherungspflichtig. Wie kann ich mich dann versichern?

- im Rahmen der Familienversicherung über meinen Mann scheidet aus, da er privat versichert ist

- ich könnte mich privat versichern, aber das ist mit Eintrittsalter 55 sehr teuer

- kann ich mich als bisher GKV-Versicherte auch weiterhin bei meiner GKV versichern? Ich bräuchte dann einen Tarif ohne Krankengeld, aber wie hoch sind dann die Beiträge? Ich habe für den normalen Krankenkassensatz ja keinen Bezugspunkt, weil ich ja eben kein Einkommen mehr habe.

Danke für Eure Antworten.

Gruß, Irene

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

GKVler, (vor 5889 Tagen) @ Fragender

du kannst in der GKV bleiben, der Beitrag wird dann aus (der Hälfte) des Einkommens deines Manns berechnet...

Gruß GKVler

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

Margret, (vor 5889 Tagen) @ GKVler

.... der dann aber alleine zu tragen ist!

Gruß Margret

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

GKVler, (vor 5889 Tagen) @ Margret

.... der dann aber alleine zu tragen ist!

na, wer soll sich denn dran beteiligen?

Gruß GKVler

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

Fragende @, (vor 5888 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für Eure Antworten.

Es wird dann aber so sein, dass mein Ehemann auch nicht mehr erwerbstätig sein wird. Wir werden also gemeinsam ungefähr 10 Jahre lang von unserem Ersparten leben. In dieser Zeit haben wir als Einnahmen lediglich ein paar Zinsen und ein bisschen Mieterträge, insgesamt vielleicht 10.000 Euro p.a.

Frage 1: Wonach werde ich dann veranlagt?

Frage 2: Und ab Zahlung meiner gesetzlichen Rente bin ich dann ja wieder entsprechend meiner Rente beitragspflichtig, oder?

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5888 Tagen) @ Fragende

Lass Dich doch einfach bei Deinem Mann oder sonstwo anstellen auf 401€ Basis, dann bist Du für nur 124€ gesamte Sozialabgaben (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) pflichtversichert und bleibst auf der Zielgeraden als Rentnerin später der preiswerten KVdR zugeordnet zu werden.
Als freiwilliges Mitglied wärst Du nämlich mit mindestens 136€ bis knapp 300€ in Abhängigkeit der familiären Einnahmesituation dabei! Falls er dann irgendwann sein Gewerbe abmeldet, huscht er auch als über 55jähriger zu Dir in die Familienversicherung und wäre dann für 0€ mitversichert, falls auf ihn selbst nur Einnahmen von unter 360€ monatlich laufen ..
Fazit: er landet später in der FKVdR für mindestens 136€ Beitrag und bei Dir greift die günstige KVdR mit nur rund sieben Prozent erhoben auf die Einnahmen aus der Rentenversicherung. Fragen? ePost

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

Czauderna, (vor 5888 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

hört sich plausibel an und so wie geschildert auch durchaus machbar
und schon häufig praktiziert.
Nur sollte mann wirklich hinzufügen, dass es im Einzelfall schon
"Fallstricke" an dieser Konstellation geben kann.
hat die ehefrau dann wirklich auch die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt und wie sind die Einkommensverhältniss nachdem der ehemann seine selbständige Tätigkeit aufgegeben hat und wird überhaupt die Angehörigenbeschäftigung in diesem Falle von der Kasse anerkannt.
Gruß
Czauderna

Re: krankenversichert ohne Arbeitsverhältnis

GKVler, (vor 5888 Tagen) @ Joachim Röhl

...mal wieder viele Vermutungen, und aus diesen Vermutungen werden dann Empfehlungen gegeben :-(...

wenn die gesamten Einnahmen -wie geschildert- bei ca. 10.000 €/Jahr liegen, betragen die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung ca. 138 € im Monat

ob die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gegeben sind, kann ich -im Gegensatz zu Herrn Röhl- nicht abschätzen. Aber die KVdR ist nicht immer günstiger, nur dann wenn du auch als Rentner noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung hast. Wenn du nur Rente hast, kann sie eventl. sogar teurer sein (wg. unterschiedlichem Beitragssatz).

Und dein Mann könnte nur dann zu dir in die Familienversicherung, wenn er ein Gesamteinkommen von unter 360 €/Monat hat. Dafür musst du aber niemanden finden, der dich anstellt, das geht auch so in der freiwilligen Krankenversicherung. Auch auf den Zugang zur KVdR hat es keinen Einfluss, ob du als Arbeitnehmerin oder freiwillig krankenversichert bist.

Wenn ihr gemeinsame Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung habt, ist die Frage der günstigsten Krankenversicherung eine Rechenaufgabe. Wem werden welche Einnahmen zugerechnet? Dabei solltet ihr nicht nur auf die Krankenversicherung achten, sondern auch steuerliche und sonstige Fragen beachten.

Im Zweifelsfall rate ich immer dazu, bei solchen Fragen einen kompetenten und unabhängigen Steuerberater zu konsultieren. Denn wenn man nicht acht gibt, kann es zu gravierenden Nachteilen kommen, mit denen man gar nicht gerechnet hat.

Gruß GKVler

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