Re: KV, kein Student mehr, über 23 Jahre alt und arbeitlos (Gesetzliche Krankenkassen)

misterX, Dienstag, 10.11.2009, 09:11 (vor 5497 Tagen) @ Czauderna

Ihr beiden redet aneinander vorbei. Czauderna meinte die Berechnung deiner Beiträge bei der GKV, da zählt nur dein Einkommen. Du meinst die Prüfung deines Anspruchs auf ALG II und da zählt nunmal das Einkommen und das vorhandene "Vermögen" der Bedarfsgemeinschaft.


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