Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Olaf_Brecht, (vor 7292 Tagen)

bin als Freiberufler freiwillig in der gesetzlichen KV (G+H BKK). Bei meinen Einkommensverhältnissen habe ich geschätzt. Diese Schätzung stellt sich im Nachhinein als viel zu gering heraus.

Muss ich mit Nachzahlungen rechnen? Welche Mittel haben die Krankenkassen zur Nachforschung? Zur Info: es geht um ca. 30 Monate a 200 Euro Nachzahlung.

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Daniel Born @, (vor 7292 Tagen) @ Olaf_Brecht

Hallo Herr Brecht,

als Selbständiger müssen Sie jährlich Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen und dann würde
aus dem Bruttobetrag des Steuerbescheides eine
Nachzahlung erfolgen.

Ein gutes neues Jahr
wünscht

Daniel Born

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Olaf_Brecht, (vor 7292 Tagen) @ Daniel Born

ja, soweit ist das klar. Aber der EKSt.-Bescheid lag regelmäßig noch nicht vor, so dass ich fuer die Jahre 2003 - 2005 geschätzt habe. Dies war aber falsch geschätzt...

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

cadd, (vor 7292 Tagen) @ Olaf_Brecht

Aus Ihren Ausführungen schließe ich, das der einkommenssteuerbescheid zumindest für 2003 jetzt vorliegt.
Dann ist dieser bei der KK einzureichen und wie Daniel schon sagte, erfolgt dann eine Nachberechnung aus dem Bruttobetrag, auch rückwirkend.

und um die Frage ob sie mit Nachzahlungen rechnen müssen kurz zu beantworten: Ja.

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Jan, (vor 7292 Tagen) @ cadd

nur wenn der Beitragsbescheid damals unter vorbehalt erstellt wurde ansonsten erfolgt die neuberechnung ab 01. des Folgemonats nach Ausstellung des Einkommenssteuerbescheides.

Natürlich könnte man, wenn die Krankenkasse wenigstens jedes Jahr nachgefragt hat, unterstellen, dass man künstlich den Beitrag niedrig gehalten hat obwohl man schon wusste dass die laufenden Einnahmen die damals angegebene Einnahme "stark" übersteigt.

z.B. anstelle von 1800 waren es in wirklichkeit 3600 € monatlich.
Dann würde ich als Krankenkasse wegen Täuschung Beiträge nachfordern aber wenn es "nur" im Schnitt ca 200 € mehr wären....

Jan

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Olaf, (vor 7289 Tagen) @ Jan

was passiert, wenn ich den EKSt.-Bescheid nicht vorlege? Gibt es eine rechtliche Handhabe? Oder werde ich aus der KV rausgeschmissen?

Jan: es wären 200 Euro Beitrag je Monat mehr gewesen. (Bruttomonatseinkommen geschätzt: 2000,- / tatsächlich aber 6000,-)

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Daniel @, (vor 7289 Tagen) @ Olaf

Hallo lieber Olaf,

bei 6000 EUR Monatseinkommen brauchen Sie gar keinen Steuerbescheid vorlegen, da Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben.
Sie zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
(2006: 3562,50 EUR monatlich / 42750 EUR jährlich).

Daniel Born

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

Olaf, (vor 7288 Tagen) @ Daniel

ja, das ist schon klar. Daraus ergeben sich ja die € 200,- mehr im Monat.

Aber noch einmal meine Frage:
was passiert, wenn ich den EKSt.-Bescheid nicht vorlege? Gibt es eine rechtliche Handhabe? Oder werde ich aus der KV rausgeschmissen (, wenn ich weiterhin angebe, 2000 zu verdienen)?

Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen

jan, (vor 7288 Tagen) @ Olaf

ich glaube es gibt eine rechtliche handhabe und sogar irgendwelche urteile...
Ich weiss nur dass grundsätzlich bei selbstständigen der höchstbeitrag angenommen wird, es sei denn mann kann ein nierdrigeres einkommen "nachweisen"

Als Nachweis gilt m.E. nur der Einkommenststeuerbescheid.

Solltest du einen Einkommensstuerbescheid auf Anforderung nicht zusenden, kann/muss die Krankenkasse die Höherstufen wenn du nicht den Mindestbeitrag zahlst.

jan

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