Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Roland, (vor 7274 Tagen)

Wegen Beitragsatzerhöhung nach Fusion (BKK Conzelmann / mhplus) habe ich die Mitgliedschaft zum 28.02.06 gekündigt.Bestätigter Posteingang des Schreibens bei der mhplus war der 17.01.06. Die Kündigungsbestätigung wurde aber zum 31.03.06 ausgestellt.Ist dies i.O?
Ich dachte hier hier gelten 2 Monate. Irre ich?

Re: Sonderkündigungsrecht

Thorsten, (vor 7274 Tagen) @ Roland

Hallo Roland,

ich bin dem gleichen Irrtum unterlegen. Die Fusion wurde zwar im Dezember bekanntgegeben, wirksam wird sie jedoch jetzt im Januar. Somit ist die damit einhergehende Beitragssatz-Erhöhung auch erst im Januar. Das Sonderkündigungsrecht sieht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vor (d.h. Monatsende Januar + 2 Monate => Ende der Mitgliedschaft zum 31.03.06).

Viele Grüße
Thorsten

Re: Sonderkündigungsrecht

Peter, (vor 7271 Tagen) @ Thorsten

Da ich auch von der Fusion "betroffen" bin meine Frage: Bedeutet die Wirksamkeit der Fusion zum Januar 2006 also, dass man bei der mhplus bis zum 31.01.06 noch kündigen könnte ?

Re: Sonderkündigungsrecht

Agion, (vor 7271 Tagen) @ Peter

Hi Peter,

Du kannst aufgrund der Fusion im Januar noch zum 31.03. und im Februar zum 30.04.2006 kündigen. Ab März ist eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechtes nicht mehr möglich. Dann kannst Du nur noch zum Ende der 18 Monate kündigen.

Re: Sonderkündigungsrecht

Roland, (vor 7274 Tagen) @ Roland

Danke für die Info.Was mein Rechtsempfinden jedoch stört ist dass man praktisch zwangsversichert wird, und die höheren Beiträge entrichten muss.Man sollte wie z.B. bei der Kfz Versicherung eine sofortiges Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung bekommen. Für mich ist das Abzocke. Naja, kann man nichts machen..

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