ablehnung der kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

André @, (vor 7273 Tagen)

hallo.

also folgendes ist passiert:

ich bin im mai nach baden württemberg umgezogen. zu diesem zeitpunkt war ich bei der aok mecklenburg vorpommern versichert. mein neuer arbeitgeber hat mich bei der aok baden württemberg angemeldet. daraufhin hab ich bei der aok mv angerufen warum dies so ist. die meinten es sei alles in ordnung, weil man das inenrhalb der aok nich so eng sieht. jetzt wollte ich der aok kündigen, dies wurde aber abgelehnt weil ich erst seit dem umzug bei der aok bw versichert bin und die bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. ich wurde aber weder auf einen erneuten beginn der bindungsfrist hingewiesen, noch wurde ich in irgend einer form gefragt ob ich der aok bw beitreten will. ich habe auch keinen neuen vertrag unterschrieben o.ä.
dürfen die sowas machen ohne mich aufzuklären? und kann man irgendwas dagegen tun?

danke!

Re: Ablehnung der Kündigung

Janni @, (vor 7273 Tagen) @ André

Fakt ist - dein neuer Arbeitgeber hätte dich bei der AOK Meck-Pomm anmelden müssen, da du dort versichert bist. Du hättest deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der AOK Meck-Pomm vorlegen müssen. Die Mitgliedschaft bei der AOK BW muss storniert werden (der AG muss seine Meldung dort stornieren und zur AOK Meck-Pomm melden), da die AOK BW dich gar nicht aufnehmen darf. Du kannst dann aber auch bei der AOK Meck-Pomm kündigen (wenn du dort schon 18 Monate versicherst warst - Bindungsfrist). Es gibt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats -sprich, wenn du bis Ende Januar 06 deine Krankenkasse kündigst, kannst du zum 01.04.2006 in eine neue Krankenkasse eintreten (muss ja nicht ne AOK sein).

Re: Ablehnung der Kündigung

André @, (vor 7272 Tagen) @ Janni

danke für die antwort!

also ich hatte damals eine mitgliedsbescheinigung der aok mv vorgelegt. als ich auf dem lohnzettel dann aok bw gelesen hab und bei der aok mv anrief meinten die es sei ok.

ich muss jetzt also meinem arbeitgeber sagen das er die mitgliedschaft bei aok bw stornieren soll? oder muss ich dies tun?
ich finde es jedenfalls ne frechheit mich nicht über solche wichtigen details wie neubeginn der kündigungsfrist etc. zu informieren. und kann man überhaupt "stillschweigend" also ohne irgendwas zu unterschreiben die mitgliedschaft von aok mv nach aok bw wechseln? wenn die bindungsfrist neu beginnt müsste ich doch auch nen neuen versicherungsvertrag unterschreiben oder nicht?

danke!

Re: Ablehnung der Kündigung

Janni, (vor 7272 Tagen) @ André

Am besten du klärst das mit beiden AOK"n. Die AOK BW wird sich bezüglich deiner Mitgliedschaft mit AOK M-V in Verbindung setzen und die AOK BW wird auch die Stornierungsmeldung von deinem Arbeitgeber anfordern. Du mußt auf jeden Fall rückwirkend zu AOK M-V gemeldet werden und die Lohnabrechnungen müssen ebenfalls korrigiert werden.

"und kann man überhaupt "stillschweigend" also ohne irgendwas zu unterschreiben die mitgliedschaft von aok mv nach aok bw wechseln?"

Ganz klare Antwort - NEIN. Sowas ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Ist schon ne Frechheit, dass dir die AOK solche Auskünfte erteilt hat bzw. was die sich da zu Recht "muscheln".

Re: Ablehnung der Kündigung

André @, (vor 7272 Tagen) @ Janni

oki danke für die auskunft...

werd denen mal ne saftige mail schreiben und wenn die nix machen muss ich wohl in die wege leiten dass ich die ganze sache storniere und zur aok mv zurückwechsel, schade um die arbeit die die lohnbuchhaltung meiner arbeit hat ;)

bis dann!

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