Re: Krankenkassenleistungen (Gesetzliche Krankenkassen)
wenn du HAUPTberuflich selbstständig wirst ist das Einkommen des Ehemannes unerheblich da Dein MINDESTBEITRAG für Selbstständige derzeit von virtuellen ca 1820 Euro berechnet wird, also mehr als die höchste Ehegatteneinstufung.
Dein Kind müsste immer noch Privat oder selbst versichert werden