Krankenkasseleistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Annaraffaella, (vor 7273 Tagen)

allo, mein Name ist Anna und schreibe zum ersten Mal. Ich bin zur Zeit
Schwanger (in Juni ist es so weit:-) ) und leider zu Hause: ich übersetzte gelegentlich aber ich bin nicht selbstständig, bin aber freiwillig versichert bei der Techniker Krankenkasse und bezahle auch den Arbeitsgeberanteil selber(zusammen ca 253 € monatlich). mein Mann ist privat versichert, und die Frage ist:
-Muß ich den gleichen Beitrag weiterzahlen, wenn ich in Mutterschaftsurlaub oder Erziehungsurlaub bin?
-Gibt es diesen Status überhaupt für wen nicht beschäftigt ist, aber freiwillig versichert ist?
-Wenn ich mich doch selbstständig machen würde, was würde ich dann zahlen ?

danke für Tipps und Antworte
Anna

Re: Krankenkassenleistungen

Annaraffaella, (vor 7273 Tagen) @ Annaraffaella

uuuuups, sorry für die Tippfehler ;-)

Re: Krankenkassenleistungen

Jan, (vor 7272 Tagen) @ Annaraffaella

Ich glaube an Deinen Beitrag lässt sich nicht alzuviel machen.
Jedenfalls richtet sich der Beitrag bei Dir nicht nach Deinem persönlichen Verhältnissen, sondern nach dem Deines Mannes.

ich vermute mal dass sein Einkommen 3562,50 € monatlich übersteigt.
Dann wird Dein Beitrag nach der Hälfte des Einkommens Deines Mannes berücksichtigt. Egal was Du verdienst (ausser du verdienst mehr als 1781,50 € aus einer nicht abhängigen Beschäftigung)
Das einzige was helfen könnte, wäre das aufgrund deines zukünftigen kindes ein sogenannter Freibetrag vom errechneten Einkommen deines Mannes abgezogen wird.

Weiterhin ...hast Du Dir schon mal gedanken über eine Verischerung des Kindes nachgedacht ?
Sollte Dein Mann mehr als 3562,50 € monatlich verdienen und privat versichert sein, kanns Du Euer Kind nicht in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichern.
Am besten du rufst mal bei der Techniker an und klärst alles.

Jan

Re: Krankenkassenleistungen

Annaraffaella , (vor 7271 Tagen) @ Jan

Vielen Dank für die genaue Antwort!
ich hätte noch eine Frage: und wenn ich selbststädig werde? Würde das was ändern? oder würde die TK immer noch das Einkommen meines Mannes berücksichtigen?
vielen Dank und liebe Grüße
Anna

Re: Krankenkassenleistungen

jan, (vor 7271 Tagen) @ Annaraffaella

wenn du HAUPTberuflich selbstständig wirst ist das Einkommen des Ehemannes unerheblich da Dein MINDESTBEITRAG für Selbstständige derzeit von virtuellen ca 1820 Euro berechnet wird, also mehr als die höchste Ehegatteneinstufung.

Dein Kind müsste immer noch Privat oder selbst versichert werden

Re: Krankenkassenleistungen

Annaraffaella , (vor 7271 Tagen) @ jan

Noch mal vielen Dank!
Anna

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