Re: Familienfragebogen+ Gehaltsnachweis (Gesetzliche Krankenkassen)
Wie bereits von mir zuvor konkret beschrieben:
Auch Arbeitende haben - bei nachweislich entsprechend geringem Einkommen - die Möglichkeit, per entsprechender Antragstellung ihren Eigenanteil beim Zahnersatz ermäßigt oder gar komplett erstattet zu bekommen (hier wird jeder Einzelfall geprüft).
Darüber hinaus werden von der Bundesagentur für Arbeit auch für arbeitslose Leistungsbezieher Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Also: Nicht nur Arbeitende entrichten Krankenversicherungsbeiträge!
Egal ob arbeitend oder erwerbslos: Jede(r) muss sich mit den für ihn relevanten (gesetzlichen) Regelungen beschäftigen, wenn sie/er zu ihrem/seinem Recht kommen will. Das gilt nicht nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern in allen Lebensbereichen.
Gruß
Elgin