Definition Einkünfte bei Freiwilligen überall gleich ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Hans @, (vor 7261 Tagen)

Guten Tag,
habe mal gelesen, dass die GKVen in den Satzungen festlegen (können), welche Einkunftsarten als Einkünfte bei einer Freiwilligen KV für Selbständige angesehen werden. Ich übelege gerade ob ich nicht doch PKV abschliessen werde. Neben den Einkünften als Selbständiger habe ich noch Einkünfte als Vorruhestandgeld, welches NICHT sozialversicherungspflichtig ist. Ich zahle ja gerne auf meine Einkünfte aus dem Gewerbe mein Beiträge, aber dass die anderen sonst "freien" Bezüge als Selbständiger dann angerechnet werden, hat mich überrascht. Als Arbeitnehmer würden diese auch nicht angerechnet werde.
Also: gibt es bei den Kassen dbzgl. Unterschiede ?
Danke
Hans

Re: Definition Einkünfte bei Freiwilligen überall gleich ?

Jan, (vor 7261 Tagen) @ Hans

Unterschiede gibt es hier keine großen.
für freiwillig Versicherte werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Beitragsberechnung herangezogen. Also auch Dein Vorruhestandsgeld.
Unterschiede gibt es nur in der Anerkennung irgendwelcher Werbungskosten auf deiner Einkommenssteuerbescheinigung.

Da ich mal vermute, dass bei einem Bezug vom Vorruhestandsgeld das Einstiegsalter in eine private Verischerung schon ziemlich hoch sein wird, würde ich mich vorbereiten, später extrem mehr zur privaten Krankenversicherung zahlst als du es jemals in der gesetzlichen Versicherung zahlen musst.

p.s. dass bei Pflichtversicherten nur die Einkünfte aus einer Beschäftigung zur Beitragsberechnung herangezogen werden, wird wohl meiner Meinung nach auch bald fallen und diese sind dann bei sonstigen Einnahmen ebenfalls verpflichtet Beiträge zu entrichten...

Gruß

Jan

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