Frage zur freiwilligen Selbstversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Alexa @, (vor 7254 Tagen)

Hallo Forum,

ich bin 29 Jahre alt und war bis vor kurzem noch Studentin, habe mich aber exmatrikuliert (also keinen Abschluss/keine Ausbildung). Als Studentin war ich (und bin es momentan noch) bei der BKK für Heilberufe freiwillig selbstversichert (ca. 150 Eur/Monat).

Nun habe ich einen Arbeitsvertrag ab dem 1. April, will mich bis dahin aber nicht arbeitslos melden, sondern von meinem Ersparten leben.

Meine Frage: Kann ich bis zum April weiterhin freiwillig selbstversichert bleiben? Wie gehe ich da vor? Wie bemessen sich die Beiträge? Gibt es einen für mich gültigen Mindestsatz?

Bis April ich ja keine Einkünfte, aber wenn ich mal die Treppe "runterfalle, wäre es angenehm, auch ärztlich versorgt zu werden. :-)

Für Eure Antworten danke ich schon jetzt!

Viele Grüße,

Alexa


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