Re: Ausfüllhilfe Fragebogen Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
gesetzlich versichert ankreuzen!
Begründung:
Unter die Gesetzlich Versicherten fallen nicht nur Pflichtmitglieder (wie Ihre Ehegattin), sondern auch die sogenannten "freiwillig Versicherten".
Das sind solche, die - z. B. als Freiberufler oder Selbstständiger (also als nicht abhängig Beschäftigte) - freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Ein weiterer Grund für eine solche "freiwillige Versicherung" ist beispielsweise bei abhängig Beschäftigten ein Bruttoverdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (die sich Jahr für Jahr ändert). Auch nicht Erwerbstätige, die nicht familienversichert sind (z. B. über ihren Ehepartner) und auch keine staatlichen Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Rente etc.) erhalten, können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig versichern".
Gruß
Elgin