Re: Arbeitslos(Elternzeit) mit GKV (Mann PKV) - jetzt 400Euro-Job? (Gesetzliche Krankenkassen)

Roland, (vor 7232 Tagen) @ Briefträger

Hallo,
nach der Elternzeit entsteht auf Antrag eine freiwillige Versicherung (wenn sie nicht schon vorher bestanden hat).
Die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder wird durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Meistens wird auch (neben den 400 EURO) das Einkommen des PKV-Ehegatten herangezogen, oft begrenzt auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze (2006: 3562,50 : 2 = 1781,50).
Meistens werden für Kinder Freibeträge (prozentual oder Festbeträge) abgezogen.
Für die Familienversicherung des Kindes/der Kinder ist wichtig, ob die Bruttoeinkünfte des PKV-Ehegatten über 3500 bzw. 3900 Euro liegen.
Gruß
Roland


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