Wann gilt eine Kündigung als zugestellt? (Gesetzliche Krankenkassen)
Habe am 28.02.2006 meine Kündigung (mit Zeuge) in den Briefkasten meiner Krankenkasse geworfen, da diese am Faschingsdienstag schon ab 12.30 Uhr geschlossen hat. Für mich war diese rechtzeitig abgeben und die Kündigung somit zum 30.04.06 wirksam.
Doch die KK sieht das nicht so, für sie gilt ihr Eingansstempel vom 01.03.06 und somit ist das Ende meiner Mitgliedschaft erst zum 31.05.06 wirksam. Bei meinem Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter, bekam ich lapidar zur Antwort:
1. hätte ich meine Kündigung ja schon früher abgeben können
2. wäre im BGB vermerkt, das der Eingangstempel (Datum) der Krankenkasse gültig ist und nicht der Poststempel oder der Einwurf.
Wer ist kundig im BGB und kann mir beantworten, ob das so rechtens ist?