falscher Beitrag = Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Nick @, (vor 7199 Tagen)

Meine Krankenkasse schrieb mir heute, dass sie sich bei meinen Beiträgen seit über einem Jahr verrechnet hat und hob gleichzeitig die alten Bescheide auf, rechnete mit den richtigen Beiträgen und verlangt nun eine satte Nachzahlung.
Gibt es dagegen ein Rechtsmittel, denn die KK hat ja zugegeben, dass sie einen Fehler gemacht hat.

Re: falscher Beitrag = Nachzahlung

Chris, (vor 7199 Tagen) @ Nick

Rechtsmittel gibts immer und zwar den Widerspruch. Ob Du damit erfolg hast, bezweifele ich jedoch.

Re: falscher Beitrag = Nachzahlung

Daniel @, (vor 7197 Tagen) @ Chris

Ich würde den Widerspruch mit den §§45, 48 SGB X
begründen. Bescheide sind immer nur für die Zukunft
aufzuheben.

Viel Erfolg beim Widerspruch.

Daniel

Re: falscher Beitrag = Nachzahlung

Rentenberechner, (vor 7196 Tagen) @ Daniel

Zunächst SOLL in Bestimmten Fällen nach § 48 (1) S.2 SGB X eine Bescheidaufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen. Man muss den Paragraghen schon zu ende lesen ;-)

In der Praxis führt die Unterscheidung ob ein BX nach § 45 SGB X zurückgenommen werden kann bzw. nach § 48 SGB X aufgehoben werden kann immer wieder zu Problemen. Leider hast Du zu wenig zu Deinem Problem geschrieben. Bist Du freiwillig krankenversichert oder pflichtig? Wie hat sich die Krankenkasse verrechnet? Ist ein zu geringer Beitragssatz angewandt worden, war die Bemessungsgrundlage zu niedrig angesetzt?

Welche Korrekturvorschrift hat den die Krankenkasse in Ihrem Bescheid genannt? Ein bischen mehr muss Du hier schon erzählen.

Re: falscher Beitrag = Nachzahlung

Nick @, (vor 7196 Tagen) @ Rentenberechner

Also...etwas mehr zu meinem Problem:

Ich bin 26, Student, und musste mich ab dem 25. Lebensjahr bei der IKK selbst versichern. Dafür wurde mir ein monatlicher Beitrag von ca. 56€ abgebucht. Da die KK aber nur bis zum 14. Semester Studenten versichert für diesen Betrag, hätten sie mir eigentlich 111€, also den vollen Betrag, berechnen müssen.
In dem Schreiben wird also meine bisherige Versicherungsart ohne Angabe von Paragraphen gekündigt, mit der Entschuldigung, dass man das erst jetzt bemerkt hätte.

So sind die Fakten.

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