Ärger mit KEH, freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas @, (vor 7178 Tagen)

Hallo,
ich muss mir hier in diesem Forum mal Luft machen und hoffe auch auf einen Lösungsvorschlag zu meinem Problem.

Ich bin freiwillig versichert und selbstständig tätig. Im Juni 2004 habe ich meine Selbstständigkeit angemeldet und bin dann zum 01.10.2004 als freiwillig versichertes Mitglied in die KEH gewechselt ( das hätte ich lieber nicht getan). Umgehend danach bekam ich einen Fragebogen zur Klärung der Einkünfte womit ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Nach Rückfragen bei den Sachbearbeitern habe ich nun einen Betrag eingetragen, der den Einnahmen im Monat entsprach. Nun kam Ende Dezember 2004 umgehend der nächste Fragebogen zur Klärung der Einkünfte für 2005. Ich sollte nun den letzten Steuerbescheid vorlegen. Diesen hatte ich logischerweise zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Also sollte ich eine Bescheinigung des Steuerberaters vorlegen. Bei der Erörterung des Problems mit dem Steuerberater stellte sich heraus, dass die Sachbearbeiter der KEH mir im Oktober 2004 falsche Infos zum Ausfüllen des Fragebogens mitteilten, auf jeden Fall habe ich dann die ersten beiden Monate jeweils 80 Euro Krankenkasse zuviel bezahlt. Von diesem Geld habe ich natürlich keinen Cent mehr gesehen. Erst nach langem hin und her und einer Bescheinigung des Steuerberaters war die KEH nun mit dem Mindestbeitrag zufrieden. Diese Bescheinigung des Steuerberaters war natürlich nicht umsonst.
So nun war bis Anfang diesen Jahres Ruhe. Im Januar und März 2006 kamen nun wieder diese Fragebogen zur Klärung der Einkünfte. Bei dem letzten sollte ich dann bis zum 10.03.2006 die Angaben gemacht haben, ansonsten sind Sie vom Gesetzgeber gehalten ab Januar 2006, also rückwirkend Beiträge in Höhe von 3562,50 Euro zu berechnen. Daraufhin habe ich ein Schreiben geschickt dass der Einkommensteuerbescheid 2004 und 2005 noch nicht vorliegt und ich ihn nach Erhalt umgehend nachreiche und dass auch 2006 die Mindestgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach nicht überschritten wird, ich damit nach wie vor nur den Mindestbetrag bezahlen werde. Nun habe ich erst einmal bis zum 30.03.2006 nichts gehört. An diesem Tag war ein Schreiben von der KEH im Briefkasten, dass die Einkommensfrage unzureichend geklärt ist und ich eine Gewinn- und Verlustrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung innerhalb von 14 Tagen nachreichen soll. Wie soll das funktionieren, mein Steuerberater wartet nur auf mich und ich muss auch erst einmal die Unterlagen aufbereiten, da der Einkommensteuerbescheid 2005 noch nicht abgegeben ist.
Nachdem ich von diesem Schreiben schon wieder genug hatte und ich nicht schon wieder diesen ganzen Mist durchmachen wollte, habe ich dann kurzerhand am 30.03.2006 gekündigt. Den Brief habe ich direkt eingeworfen. So nun habe ich bis zum 19.04.2006 nicht gehört. An diesem Tag war nun der absolute Hammer in der Post. Erstes Blatt Änderung der Beiträge rückwirkend zum 01.01.2006 auf monatlich 475,59 Euro von vorher 245,31 Euro letzter Absatz lautete "da Sie uns freundlicherweise eine Einzugsermächtigung erteilt haben ...."
Das zweite Blatt war nun die Kündigungsbestätigung vom 03.04.2006 zum 30.06.2006. Hier war der Termin einen Monat nach hinten verlegt. Ich war, ich hoffe verständlicherweise, auf 180 und habe daraufhin probiert am 20.04.2006 die Sachbearbeiterin Frau Doreen Engelbrecht telefonisch zu erreichen. Doch leider nur eine Bandansage. Ich habe daraufhin meine Nummer hinterlassen, es hat sich aber mehr als eine Stunde nichts getan. Ich also noch einmal probiert, wieder das Band. Nun die Zentrale, endlich einer dran, meinen Namen gesagt und der nette Herr hat nun wieder das Band eingeschaltet. Ich nun irgendeine Durchwahl gewählt und mich mit Frau Doreen Engelbrecht verbinden lassen und es hat auch endlich geklappt (komisch warum dann auf diesem Weg).
Auf meine Fragen zu dem Maximalbetrag bekam ich die Antwort, da ich die Einkommensfrage nicht offengelegt hätte, sind Sie gesetzlich dazu befähigt, auch meine Nachfrage ob ich diese Gewinn-/Verlustrechnung nachreichen kann wurde mit Abgabefrist versäumt verneint. Ich natürlich auf 180, ein normales Gespräch kann man mit dieser Frau sowieso nicht führen, das hat auch mein Steuerberater schon einmal gesagt. Auf meine Frage, warum die Kündigung erst zum 30.06.2006 bestätigt ist wurde mir gesagt, dass das Schreiben erst am 03.04.2006 eingegangen ist. Ich habe Ihr dann mitgeteilt dass ich persönlich mit Zeugen die Kündigung am 30.03.2006 abends eingeworfen habe. Sie daraufhin, ja über das Datum können wir reden. Auch bei einem weiteren Gespräch mit dem Vorgesetztem Herr Ruhfaut kam nichts heraus. Auf meine Erkenntnis, dass ich wegen der Kündigung nun der Willkür (die gesetzlich leider abgesichert ist) der KEH, bzw. dessen Personal ausgesetzt bin, bekam ich die Antwort "das kann ich sehen wie ich will, er hat dazu die rechtliche Handhabe"

Meine Einzugsermächtigung habe ich erst einmal bei ihm zurückgezogen. Auf meine Bemerkung ich werde die Mindestbeträge (die ich anhand meiner Einnahmen und Ausgaben auch belegen kann) weiterhin überweisen, aber keinen Cent mehr bekam ich die Antwort, dass er dann in Zwangsvollstreckung geht.

Am 21.04.2006 war nun die Bestätigung der Kündigung zum 31.05.2006 in der Post.

Am 22.04.2006 der Kontoauszug mit den offenen Beträgen.

Am 25.04.2006 eine Zahlungserinnerung: offener Betrag 690,84 Euro plus 17 Euro Mahngebühren plus 9 Euro Säumniszuschlag, also insgesamt 716,84 Euro.

Was kann man hier noch tun?

Gruß
ThomKais

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

Daniel @, (vor 7178 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

das ist wirklich ärgerlich.

Nur eine Anmerkung dazu: wenn Sie zwei volle Kalendermonate im Beitragsrückstand sind, kann die Krankenkasse Sie zum 15. des Folgemonats "ausschließen".
Dies hätte zur Folge, dass Sie keine gesetzliche Krankenkasse aufgrund Ihrer Selbständigkeit versichern dürfte.

Mit freundlichem Gruß
Daniel Born

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

Sternschnuppe, (vor 7177 Tagen) @ Daniel

Hallo,
das mit dem Ausschluß zum 15. des Monats nach 2 offenen Monaten ist falsch. Seit 1.1.06 ist es der nächste Fälligkeitstermin der Beiträge, und den regelt bei freiwillig Versicherten die Satzung.

Was ich machen würde? Ich würde an den Vorstand persönlich schreiben. So wie Du das hier geschildert hast. Und ich würde irgend einen Nachweis über das Einkommen beilegen. Was vom Steuerberater ect. Und ich denke, dass der Vorstand sich des Problems annehmen wird. Ob allerdings in Deinem Sinne .... wer weiss.

KEH Ersatzkasse
Am Lindenbaum 18
63150 Heusenstamm

Vorstandsvorsitzender:
Dieter Hebel

LG, S.

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

jan, (vor 7176 Tagen) @ Sternschnuppe

der Ausschlusstermin ist IMMER ein 15. des Monats.
Der gesetzliche absolut letzte Fälligkeitstag für freiwillig Versicherte ist auch IMMER der 15. des Folgemonats....egal was die Satzung hierzu sagen sollte

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

xxxangelaxxx @, (vor 7151 Tagen) @ Thomas

Ja, was den 15. bezüglich des Ausschlusses angeht muss ich den 2 Männern hier Recht geben.

2 Monate im Rückstand und zum nächsten 15. fliegst du raus!! und das wars dann mit ner gesetzlichen Versicherung.

Also lieber erst mal die Beiträge zahlen.

Und was den Brief an den Vorstand angeht: das kannst du dir sparen, denn der hat besseres zu tun ( sorry, hört sich hart an, aber ist eben einfach so )

Ich würde einfach nochmal mit deiner KEH in Ruhe reden. Das bringt am meisten.

Die Sachbearbeiter sind schließlich auch nur Menschen. Und auf dieser Ebene erreicht man am meißten! (bin selbst aus der Branche)

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

Annette, (vor 7139 Tagen) @ xxxangelaxxx

Hi ANGELA,
ich verstehe da was nicht und Du kommst ja aus der Branche.
Warum kann sich Thomas nicht bei einer anderen gesetzlichen KK versichern solange sein Einkommen nicht die Grenze XY übersteigt?

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

jan, (vor 7139 Tagen) @ Annette

weil es gesetzlich geregelt ist, dass sich jemand der sich nicht pflichtversichern kann und aus einer gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen wurde (wegen beittragsrückstand) auch KEINE freiwillige Versicherung bei einer anderen Krankenkasse eingehen kann.

p.s. bei Ihm ist nicht das Einkommen (XY) sondern sein Status (selbstständig) für die freiwillige Versicherung maßgebend.

Jan

Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert

Angela @, (vor 7136 Tagen) @ xxxangelaxxx

Hey Annette,
sehe das alles mal aus Sicht der Krankenkassen:

Kasse A "schmeißt ihn raus", weil er seine Beiträge nicht zahlt/zahlen kann. Sie müssen also dem Geld des Versicherten hinterherlaufen.

Und nun geht der Versicherte einfach zu Krankenkasse B. Die wissen garnicht, das der Kerl nicht zahlt, versichern ihn.
Dann zahlt er also auch dort seine Beiträge nicht.

Wenn auch Krankenkasse B ihn nach 2 Monaten "rausschmeißt" geht er zu Krankenkasse C etc.

Und am Ende rennen alle Kassen Ihrem Geld nach. Lässt sich doch alles verkürzen und vereinfachen, indem die anderen Kassen den unzuverlässigen Versicherten nicht aufnehmen müssen.

Ist für den, der tatsächlich nicht zahlen kann oder eben wegen ungerechter Beitragsbemessung zu viel zahlen soll ungerecht, das ist klar!
Aber irgendwie muss man es ja in den Griff bekommen

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