Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

klaus barth @, Montag, 23.11.2009, 13:19 (vor 5484 Tagen)

Kann es sein , daß eine gesetzliche Krankenversicherung
Nachforderungen stellt aus einer privat eingezahlten Lebensversicherung , die vor 4 Jahren ausgezahlt wurde(Verjährung)? (Vertrauensschutz)?

Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen

Toto, Montag, 23.11.2009, 19:14 (vor 5483 Tagen) @ klaus barth

Hallo,
ja, können sie und es ist höchstrichterlich bestätigt. Die Einmalzahlung wird auf 10 Jahre aufgeteilt und aus dem monatlichen dann ermittelten Betrag sind Beiträge zu zahlen.

Schuld sind nicht die Kassen, sondern die Gesetzgebung, die das eingeführt hat.

Toto

Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen

Czauderna, Montag, 23.11.2009, 20:22 (vor 5483 Tagen) @ klaus barth

Hallo,
vor vier Jahren bar ausgezahlt ??
Und jetzt will die Kasse dafür Geld ?
Da bin ich mir ziemlich sicher dass dies nicht geht -
Eine private Lebensversicherung stellt auch keinen Versorgungsbezug im Sinne des Gesetzes dar wenn diese Lebensversicherung in keinem Zsammenhang mit einer Beschäftigung gestanden hat.
Gruß
Czauderna

Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen

Toto, Dienstag, 24.11.2009, 08:27 (vor 5483 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

unter Umständen schon, und die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre .... http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenkassenbeiträge-auf-Lebendversicherungen-__f11915.html

Und ich denke: genau hier schnappt die Falle zu.

Re: Versorgungsbezüge aus kapitalleistungen

Czauderna, Dienstag, 24.11.2009, 21:29 (vor 5482 Tagen) @ Toto

Hallo,
ich glaube nicht das dies in diesem Fall zutrifft.

Die in Form nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen gewährten Versorgungsbezüge,
Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sowie Leistungen von
Versicherungsunternehmen, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur
Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt des auf die
Auszahlung folgenden Monats dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem 1/120 des Zahlbetrags der
Leistung für 120 Monate zuzuordnen

Ich hatte dies auch in meiner Antwort ähnlich geschrieben.

Gruß

Czauderna

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