Was tun nach Abi (Gesetzliche Krankenkassen)

Gabriela @, (vor 7127 Tagen)

Mein Sohn hat jetzt die Schule beendet( Abi), muß nicht zum Wehrdienst und möchte aber vor dem Studium ein paar Monate ins Ausland. Zur zeit ist er noch bei mir in der PKV versichert. Sollte er sich arbeitslos melden? Zum anderen möchte ich ihn aus der PKV herausnehmen. Ist das sinnvoll?

Re: Was tun nach Abi

Thomas, (vor 7127 Tagen) @ Gabriela

Das mit dem Arbeitslosmelden und dann ALGII mit Sozialversicherung geht zum Schutze unseres Sozialstaates seit neuestem nicht mehr! Ist auch richtig so!

Wenn Ihnen ein Auslandsaufenthalt und die damit verbundene 100%-PKV mit Weltweitgeltung zu teuer ist, muss er halt hier bleiben. Auch wäre eine freiwillige GKV, in die er sowieso nicht rein kommt, teurer als die PKV, da ein Mindesteinkommen angenommen wird, ähnlich wie bei Selbständigen.

Außer er arbeitet in einem EU-Land mit Bürgerversicherung, wie z.B. GB. Dann müssten Sie aber auf jeden Fall die PKV in Anwartschaft stellen. Denn wenn er krank wird und nach D zurückkommt, nimmt ihn hier keine GKV.

Mit Aufnahme des Studiums gilt Versicherungspflicht in der GKV. Wenn er sich nicht davon befreien lässt, kann er so in die GKV. Die PKV kann dann gekündigt werden.
Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei vielen PKVs der Studententarif für Männer unwesentlich teurer (ca. 20 €) ist als die GKV bei besseren Leistungen.
Man kann"s ja auch mit dem Sparen übertreiben!

Re: Was tun nach Abi

Susi, (vor 7124 Tagen) @ Gabriela

Hallo Gabriela,

mein Vorredner hat insofern recht, dass während des Auslandaufenthaltes die PKV weiter bestehen soll und muß, da er keinen Anspruch auf ALOGeld I haben wird.

Sollte er ALOGELD II bekommen (wenn er noch in Ihrem Haushalt lebt, halte ich das allerdings für ausgeschlossen) kommt er sofort wieder in die gesetzliche.

Der Leistungsvorteil gegenüber der GKV stimmt nur noch bedingt, die meisten GKV´s bieten Zusatztarife, wo man den Leistungsstandard für wenig Geld auf den der PKV anheben kann, wenn man Wert auf Einzelbett oder Chefarztbehandlung legt.
Der Vorteil der GKV, sie erhalten eine Chipkarte un dmüssen, nicht wie bei den Privaten, in Vorleistung gehen.

Ich rate Ihnen von der Befreiung der Versicherungspflicht als Student ab, weil er diese Entscheidung bis zum Ende des Studiums nicht mehr rückgängig machen kann. So hätte er in der GKV eine für wenig Geld trotzdem den vollen Leistungsanspruch.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

MfG
Susi

Re: Was tun nach Abi

Thomas, (vor 7124 Tagen) @ Susi

Also wenn man den Leistungsstandard der PKV erreichen will, dann ist die PKV als Student - nicht als Studentin!- billiger als die GKV mit Zusatztarifen.

Und bitte schön, die Chipkarte ist vielleicht praktisch, führt aber dazu, dass man erst dann einen Termin beim Facharzt bekommt, wenn der Privatpatient die Rechnung schon längst von der PKV erstattet bekommen hat.

Und eine vergleichbare ambulante Zusatzversicherung mit Kostenerstattungsprinzip erlaubt gerade nicht das Verwenden der Chipkarte, sondern es heißt die Rechnung bei GKV und Zusatz-PKV eintreiben - na dann viel Spaß.

ALSO:
Basis-Leistungsniveau für männl. Studenten gewünscht: GKV
Höheres Leistungsniveau für männl. Studenten gewünscht: Voll-PKV

Alle anderen Kombinationen sind aus vielen Gründen sinnvoll im späteren Leben, jedoch nicht für die kurze Zeit des Studiums, nach dem eh wieder alles neu entschieden werden kann.

ALG II

Thomas, (vor 7124 Tagen) @ Thomas

Übrigens:
Solange die Eltern Kindergeld und andere steuerliche Vergünstigungen erhalten - sprich maximal bis 25 - müssen diese die Kinder durchfüttern. Deshalb ist nichts mit ALGII!

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